Sicherheiten bei Geldanlagen im Vergleich
Anlegerschutz durch Kapitalgarantie ...
Gerade in allgemein relativ unsicheren Zeiten an der Börse wollen viele Anleger nicht in Wertpapiere investieren, bei denen sie Verluste erleiden könnten. Zudem geht es etwa dann, wenn es um die eigene Altersvorsorge geht, nicht unbedingt darum, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Vielmehr ist hier die Sicherheit gefragt, in jedem Fall auf einen bestimmten Kapitalstock zurückgreifen zu können, wenn man das Rentenalter erreicht hat.
Um einem derartigen Bedürfnis nach Sicherheit bei der Geldanlage nachzukommen, gibt es eine große Anzahl an Wertpapieren und Investmentfonds, die dem Anleger eine Kapitalgarantie bieten. Unter dem Begriff Kapitalgarantie versteht man dabei grundsätzlich, dass dem Anleger vertraglich zugesichert wird, dass er mindestens das investierte Kapital oder einen gewissen Prozentsatz davon zurückerhält. In der Regel liegt die Kapitalgarantie zwischen 90 und 100 Prozent der investierten Summe, bei manchen Anbietern umfasst die Kapitalgarantie sogar noch eine gewisse Mindestrendite. Als Anleger sollte man allerdings beachten, dass die Kapitalgarantie in den meisten Fällen nur zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anlage gilt. Wird das jeweilige Produkt bereits vorzeitig verkauft, kann es dagegen zu Verlusten kommen. Einige wichtige Finanzprodukte, die mit einer Kapitalgarantie ausgestattet sind, sind zum Beispiel Garantiezertifikate sowie Wertsicherungs- oder Garantiefonds.
Dabei handelt es sich im Prinzip um einen gewöhnlichen Investmentfonds, der jedoch - anders als etwa Aktien- oder Rentenfonds - mit einer Kapitalgarantie versehen ist. Die steigende Zahl der Garantiefonds belegt das Bedürfnis der Anleger nach einer gewissen Sicherheit bei der Geldanlage. Davon abgesehen gibt es teilweise auch gesetzliche Anforderungen, die eine Kapitalgarantie unumgänglich machen. Wer zum Beispiel im Rahmen der so genannten Riester-Rente in Investmentfonds investieren möchte, erhält nur dann staatliche Zulagen, wenn der jeweilige Fonds eine Kapitalgarantie ausstellt. Für Fondsgesellschaften ist dieser Markt natürlich sehr lukrativ, daher haben alle großen Anbieter verschiedene derartige Fonds im Angebot. Für die Riester-Rente wie für andere Garantiefonds gilt jedoch, dass die Kapitalgarantie nur für den Fälligkeitszeitpunkt gilt. Falls der Anleger die Fondsanteile bereits vorzeitig verkauft, greift die Kapitalgarantie nicht, so dass man eventuell weniger als das eingezahlte Kapital zurückbekommt. Darüber hinaus sollte man beachten, ob die mögliche Rendite gedeckelt ist oder ob man von einer positiven Entwicklung auf dem Markt im vollen Umfang profitiert. Manche Produkte mit Kapitalgarantie sehen eine solche Deckelung als Ausgleich für die Risikofreiheit vor. (er)
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