Kredite für Auszubildende
Azubikredite in der Regel nur mit einem Bürgen ...
Werden Kredite von einer Bank vergeben, dann wird vor Kreditvergabe die Bonität des Kunden ermittelt. Die Bonität, das ist die Kreditwürdigkeit, sagt aus, ob ein Kredit im vereinbarten Zeitraum zurückgeführt werden kann. Hierzu prüft die Bank das Einkommen und die monatlichen Ausgaben und erstellt hieraus ein Budget. Nur bei positivem Überschuss kann die Kreditvergabe erfolgen. Auch externe Auskunfteien wie zum Beispiel die Schufa werden abgefragt, um die Kreditwürdigkeit zu ermitteln.
Daher werden Kredite an Privatpersonen nur an Arbeitnehmer mit einem festen monatlichen Einkommen vergeben, denn nur sie sind in der Lage, die Kreditraten aus dem eigenen Einkommen zu begleichen.
Auch Azubis benötigen manchmal ein Darlehen. Da sie jedoch in der Regel nur über ein relativ kleines Einkommen verfügen können, haben sie kaum eine Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten. In die Haushaltsrechnung werden von der Bank Lebenshaltungspauschalen eingerechnet, die das Einkommen von Azubis meist übersteigen. Aus Sicht der Bank sind Azubis daher nicht in der Lage, einen Kredit vereinbarungsgemäss zurückzuführen.
Eine Alternative hierfür sind Bürgen. Ein Bürge steht für die Verpflichtungen eines Kreditnehmers gerade, wenn dieser sie nicht mehr erfüllen kann. Beim Azubikredit werden oft die Eltern als Bürge eingesetzt. Bei einer Bürgschaft wird rechtlich fast immer die selbstschuldnerische Bürgschaft bevorzugt. Die Bank kann den Bürgen bereits beim ersten Ratenverzug in Anspruch nehmen, ein aufwändiges Mahnverfahren oder gar die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners ist nicht nötig. Der Bürge verzichtet in diesem Fall auf sein Recht der Einrede der Vorausklage. Um einen Kredit auf den Bürgen abzustellen, muss dieser natürlich über die entsprechende Bonität verfügen. Die Banken prüfen daher den Bürgen ebenso wie den Kreditnehmer auf Zahlungsfähigkeit, auch die Schufa wird abgefragt. Nur so kann die Bank sichergehen, das der Azubi Kredit zurückgezahlt wird. Als Bürgen werden daher nicht nur die Eltern, sondern alle Personen mit einer guten Bonität akzeptiert.
Kredite für Azubis werden oft nur in Form von Ratenkredite vergeben. Hierfür muss der Kunde heute keine speziellen Kreditsicherheiten mehr stellen, es wird nur die Abtretung der Arbeitseinkommen vereinbart. Da auch dies bei Azubis nicht gegeben ist, denn ihr Einkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze, wird ein Kredit für Auszubildende nur mit Ersatzsicherheiten vergeben. Dies kann zum Beispiel die Verpfändung von Guthaben der Eltern sein, aber auch die Abtretung der Einkommen der Eltern ist eine Möglichkeit. Sogar Grundschuldeintragungen werden akzeptiert.
Da Kredite für Auszubildende immer eine Sonderform darstellen, sollten Kunden sich von der Bank ausführlich beraten lassen und die Kreditkonditionen für Azubikredite vergleichen. (er)
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