Bankauskunft und Bankgeheimnis

– Lockerung des Bankgeheimnisses und die Auswirkungen

Das Bankgeheimnis wird offiziell auch als Bankkundengeheimnis bezeichnet. Das Geheimnis verpflichtet das Kreditinstitut dazu, kundenbezogene Daten wie Wertungen oder die finanziellen Verhältnisse des Kunden geheim zu halten und bei Anfrage nicht einfach an Dritte weiterzugeben. Das betrifft im Grunde alle Daten, welche dem Kreditinstitut durch die Geschäftstätigkeit bekannt gegeben werden. Jedes Kreditinstitut in Deutschland unterliegt durch das Bankgeheimnis einer Verschwiegenheitspflicht.

Allerdings betrifft das Bankgeheimnis nicht Situationen, in denen die Kreditinstitute von Behörden oder anderen Institutionen dazu aufgefordert werden, Informationen preiszugeben. Jedoch muss es sich dabei stets um gesetzlich geregelte Vorgänge handeln. Dazu zählen insbesondere Vorgänge, welche dazu dienen, die einheitliche Besteuerung in Deutschland durchzusetzen. Aus diesem Grund wurde das Bankgeheimnis im Laufe der Zeit und gerade auch in den letzten Jahren deutlich gelockert. Das betrifft insbesondere die Regelungen des Kontoabrufverfahrens. Zuvor wurde das Bankgeheimnis auch aufgrund des neu eingeführten Zinsabschlages geändert. Dadurch ist es Behörden unter bestimmten Voraussetzungen mittlerweile möglich, bestimmte Daten abzurufen. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält von den Banken beispielsweise eine genaue Auskunft über gemeldete Freibeträge, welche Bankkunden für Kapitalerträge anmelden, um für die Zinsen keine Steuern zahlen zu müssen.

Neben der Anmeldung der Freibeträge wird aber auch die Inanspruchnahme gemeldet. Dadurch wird es dem Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht, Rückschlüsse über die jeweiligen Vermögensverhältnisse zu ziehen. Das Bankgeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Jedoch gibt es in Deutschland keine im Gegensatz zu anderen Ländern gesonderten gesetzlichen Bestimmungen. Selbst im Kreditwesengesetz existieren keine Regelungen zum Bankgeheimnis. Jedoch setzt der Gesetzgeber das Bestehen und auch die Einhaltung des Bankgeheimnisses voraus. Aufgrund der langen Tradition gilt das Bankgeheimnis zudem seit dem Jahre 1619 als ein Gewohnheitsrecht. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland ist die Verletzung des Bankgeheimnisses nicht direkt unter Strafe gestellt.

Ein Angestellter der Bank, welcher das Geheimnis verletzt, wird somit nicht dafür nach den geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts bestraft. In diesen Fällen regeln das die Kreditinstitute selbst. In der Regel muss der Bankangestellte bei einer Verletzung des Bankgeheimnisses mit einer Kündigung rechnen. Die Bestimmungen zum Bankgeheimnis werden in den AGB der Kreditinstitute geregelt. Aus diesem Grund gibt es zwischen Kreditinstitut und Kunden für die Verschwiegenheitsverpflichtung eine vertragliche Vereinbarung. Im Gegensatz zum deutschen Bankgeheimnis gibt es in anderen Ländern genaue gesetzlich geregelte Bestimmungen. In der Schweiz gibt es zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen der Banken, die Privatsphäre der Kunden zu wahren, sodass ein Verstoß gegen das Bankgesetz verstößt. Auch in Österreich wird das Bankgeheimnis gesetzlich über das Bankwesengesetz geregelt. (er)

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