Besteuerungsgrundlagen von Rentenbezügen im Ausland beachten

– Wie werden Renten bei Wohnsitz im Ausland besteuert?

Jeder Bürger, der entweder abhängig beschäftigt ist oder auf sonstige Art und Weise ein Einkommen erzielt, bleibt auch von der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht verschont. Auch Rentner und Rentnerinnen müssen natürlich Steuern zahlen, falls der persönliche Steuerfreibetrag überschritten wird. Hierzulande ist das erzielte Einkommen unter Abzug etwaiger Freibeträge und Ausgaben die Grundlage für die Besteuerung. Lebt der Rentner im Inland, so wird die Rente mit einem bestimmten Teil versteuert, nämlich mit dem Ertragsanteil.

Das Steuersystem regelt hierzulande also eindeutig, in welchem Umfang und wie die Besteuerung der Rente vorzunehmen ist. Anders kann sich die Situation jedoch darstellen, wenn der Rentner nicht mehr in Deutschland wohnt, sondern im Ausland lebt. In dem Zusammenhang sind dann oftmals Besonderheiten zu beachten, was die Besteuerungsgrundlagen im Ausland angeht. Da die Besteuerung sich in vielen Ländern voneinander unterscheidet, ist es in der Summe nicht möglich, eine konkrete und allgemeingültige Aussage hinsichtlich der Besteuerung und der Bemessungsgrundlage im Ausland zu machen. Da die im jeweiligen Land vorhandenen Steuergesetze zu beachten sind, müssen sich die Betroffenen auch ganz individuell informieren, wie es sich mit den Besteuerungsgrundlagen verhält. In nicht wenigen Ländern ist es zum Beispiel so, dass nicht nur die Rentenzahlung versteuert werden muss, sondern auch sonstige Vermögenswerte fallen unter die Besteuerung. Dazu können zum Beispiel auch Immobilien gehören, deren Eigentümer der Rentner ist. Worin sich die verschiedenen Länder im Ausland natürlich ebenfalls unterscheiden, ist recht einleuchtend, nämlich im Bezug auf den Steuersatz.

Der Steuersatz kann sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. So gibt es zum Beispiel sogenannte Rentnerparadiese, in denen die Bürger dann entweder gar keine Steuern oder nur einen sehr geringen Steuersatz zahlen müssen. Zu beachten ist natürlich stets, dass in der Regel in dem Land Steuern zu zahlen sind, in dem der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Wohnsitz ist. Der gewöhnliche Aufenthalt wiederum ist im Normalfall dort, wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält. Wer konkrete Zahlen und Daten zu den Besteuerungsgrundlagen oder zur Steuer selbst haben möchte, der sollte unter Umständen den Rat eines Steuerberaters nutzen, gerade wenn es um Aufenthalte im Ausland geht. (er)

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