Modelle Betrieblicher Renten in der Betrachtung

– Betriebsrenten als zusätzliche Vorsorge für den Altersruhestand

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland im System der dreigliedrigen Altersvorsorge die zweite Säule. Hierbei erwirbt der Arbeitnehmer das Anrecht auf eine zusätzliche Rentenzahlung seines Arbeitgebers, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Als erste Säule wird nach wie vor die gesetzliche Rente gesehen, die jedoch nicht mehr als gesichert anzusehen ist, die dritte Säule sind private Vorsorgeverträge bzw. die privat genutzte Immobilie, die jeder Bürger nach eigenem Ermessen abschließen kann. Die Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge sind im Betriebsrentengesetz festgelegt.

Grundsätzlich muss heute jeder Arbeitgeber seinen Angestellten und Arbeitern die Möglichkeit bieten, einen Teil des ausgezahlten Gehalts als betriebliche Altersvorsorge anlegen zu können. Der Arbeitgeber muss sich jedoch nicht selbst an diesen Zahlungen beteiligen. Vor allem größere Konzerne unterstützen jedoch ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer privaten Vorsorge und geben einen Teil des Beitrags dazu. In einigen Fällen finden sich sogar tarifvertragliche Vereinbarungen. Wer sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheidet, hat jedoch zahlreiche Möglichkeiten. Die erste hiervon ist die Direktzusage, bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter im Rentenalter eine feste monatliche Zahlung zu leisten. Zur Sicherung der Ansprüche müssen Arbeitgeber in diesem Fall eine Insolvenzversicherung abschließen. Eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge bieten die Unterstützungskassen. Sie sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die jedoch auf die Durchführung der Altersvorsorge keinen Rechtsanspruch gewähren. Demgegenüber stehen Pensionskassen sowie Pensionsfonds, die beide einen Rechtsanspruch bieten.

In Deutschland sind jedoch vor allem die Direktversicherungen verbreitet, denn sie bieten für Unternehmen wenig Aufwand. Gerade kleine Unternehmen greifen gern hierauf zurück. Bei ihnen schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung im Namen des Mitarbeiters ab, der dann auch Begünstigter des Vertrages ist. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer oder aber anteilig von beiden Parteien entrichtet. Es ist weiterhin möglich, Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Versicherung einzuzahlen. Die maximale Einzahlungssumme darf allerdings 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Sollte er vorzeitig versterben, sind seine Hinterbliebenen rechtmäßige Erben. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge muss in jedem Fall ermöglicht werden, sofern keine der anderen genannten Verträge angeboten werden. Im Vergleich zum Direktabschluss bei der Bank oder Sparkasse bietet die Direktversicherung jedoch zahlreiche Vorteile. So werden die Beiträge zum einen steuerlich begünstigt (sie sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei), zum anderen erlangen die Arbeitgeber durch eine Vielzahl an Produktabschlüssen Vorteile im Bezug auf die Kostenberechnung. Weiterhin kann für die Direktversicherung auch die Riester-Zulage beantragt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür (Einzahlung von 4% des Vorjahresbruttoentgeltes, zertifizierter Vertrag) erfüllt sind.

Sofern der Arbeitgeber während des Arbeitslebens gewechselt wird, kann die Direktversicherung einfach mitgenommen werden. Sofern auch der nächste Arbeitgeber eine solche betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann der Vertrag auch weiter bespart werden. Alternativ ist die Ruhendstellung ebenfalls möglich. Anders ist dies bei Verträgen der Direktzusage, der Unterstützungskassen sowie der Pensionsfonds. Hier müssen Arbeitnehmer zuerst die Unverfallbarkeit erreichen. Finanziert der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge, ist die Unverfallbarkeit seit 2001 erst dann erreicht, wenn der Arbeitnehmer sein 30. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag bereits seit mehr als fünf Jahren bestand. Da die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sehr vielfältig sind, sollte sich jeder Arbeitnehmer zuerst bei seinem Arbeitgeber informieren, welche Form dieser anbietet. Sofern mehrere Möglichkeiten vorhanden sind, kann entweder der Arbeitgeber selbst bzw. sein Berater bei der Bank oder Versicherung helfend zur Seite stehen. Grundsätzlich sollte die betriebliche Altersvorsorge aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile aber genutzt werden, denn die gesetzliche Rente allein kann den heutigen Lebensstandard nicht mehr sichern. (er)

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