Die drei Säulen der Altersvorsorge

– Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge

Längst schon ist bekannt, dass die gesetzliche Rente immer weniger wird und für manch einen nicht mehr ausreicht. Um eine Geldnot im Alter zu verhindern, sollte man schon früh alle Wege nutzen um sich für später abzusichern. Im Folgendem wird daher das Prinzip der drei Säulen der Altersvorsorge erläutert, um eine stabile und angemessene Rente zu ermöglichen.

Die erste Säule ist weiterhin die gesetzliche Rente. Die gesetzliche Rente basiert auf den so genannten Generationenvertrag. Dieser besagt, dass die derzeitigen Arbeitnehmer die Rente der Rentner bezahlen müssen. Sobald der Arbeitnehmer selber Rentner wird, müssen die Generationen nach ihm für seinen Unterhalt aufkommen usw. Dieses System funktioniert jedoch nur, wenn es mehr arbeitsfähige Menschen als Rentner gibt. Bedingt durch zurückgehende Geburten und die immer höher werdenden Lebenszeiterwartungen wird in circa 20 bis 25 Jahren ein Arbeitsfähiger einen Rentner finanzieren müssen. Daher werden die gesetzlichen Renten gesenkt, um den einzelnen Arbeitnehmer finanziell zu entlasten.

Die zweite Säule beinhaltet die betriebliche Altersversorgung. Bei diesem System behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes des Arbeitgebers ein, um den Betrag steuerlich begünstigt in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzuzahlen. Je nach Tarif- oder Betriebsvereinbarung muss der Arbeitgeber zusätzlich zum herkömmlichem Lohn "aus eigener Tasche" ein bisschen einzahlen. Die Höhe des eingezahlten Betrages kann der Arbeitnehmer in der Regel selbst bestimmen. Zusätzlich kann bei staatliche Förderung beantragt werden. Durch die steigende finanzielle Belastung des Unternehmens wird die betriebliche Altersversorgung jedoch nur noch selten angeboten.

Die dritte und letzte Säule repräsentiert die private Altersvorsorge. Im Prinzip zahlt man dabei einem privaten Unternehmen in bestimmten Zeitintervallen einen Geldbetrag und erhält, je nach Betragshöhe, im Rentenalter eine stabile Auszahlung oder wahlweise eine Gesamtauszahlung. Des weiteren erhält man je nach Unternehmen noch jährliche Zulagen. Als Alternative bieten sich statt privaten Unternehmen zum Beispiel auch noch Banksparen oder Investmentfonds an. Es gibt jedoch Kriterien die ein Vertrag über private Altersvorsorge erfüllen muss. Zum einen muss die Zahlung einer lebenslangen Rente gewährleistet werden, zum anderen muss dem Kunden ein Wechsel auf einen anderen Anbieter möglich sein. Außerdem müssen die Zahlungs- und Verwaltungskosten auf mindestens 10 Jahre verteilt werden, der früheste Ablauftermin ist mit dem Beginn des 60. Lebensjahres.
Besonders kritischen Augenmerk sollte man auf die von Anbieter zu Anbieter variierenden Kostenquoten legen, um für sich selber den optimalen Tarif zu wählen.

An dieser Stelle soll noch einmal wiederholt werden, dass ein angemessener Lebensstandart nicht durch die gesetzliche Rente allein gewährleistet werden kann. Nur wer alle drei Säulen individuell auf sich abstimmt und nutzt, kann mit einem sicheren, stabilen Geldfluss hoffen und damit auf einen geruhsamen Lebensabend ohne Nöte und Geldstress. (er)

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