Geldanlage und Renditeaussichten in Anleihen
Rentenpapiere als forderungsberechtigte Anleihen ...
Im Wertpapierbereich gibt es heutzutage eine große Auswahl an Produkten, zwischen denen sich der Anleger entscheiden kann. Neben Aktien, Derivaten und Fonds gibt es zusätzlich auch noch besonders viele Finanzprodukte in der Sparte der Anleihen, auch als Rentenpapiere oder kurz Renten bezeichnet. Von der Aktienanleihe, über die Wandelanleihe, die Optionsanleihe oder die Industrie- und Staatsanleihe hat der Anleger hier eine sehr große Auswahl.
Zwischen den unterschiedlich strukturierten Anleihen gibt es zwar einige wichtige Unterschiede, aber es gibt auch eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten, die alle Anleiheformen miteinander verbinden. Eine der Hauptgemeinsamkeiten findet man vor, wenn man sich die rechtliche Konstruktion einer jeden Anleihe einmal etwas näher betrachtet. Die rechtliche Konstruktion der Anleihen wird etwas deutlicher, wenn man die Rentenpapiere mit ihrem rechtlich korrekten Namen bezeichnet, nämlich der Schuldverschreibung. Das jeweilige Unternehmen oder auch der Staat, der eine Anleihe an den Markt bringt, ist gleichzeitig der Schuldner dieser Anleihe. Und zwar schuldet der Emittent dem Anleger das Kapital, welches dieser ihm durch den Erwerb der Anleihe übermittelt. Wenn also der Emittent der Schuldner ist, dann ist der Käufer der Anleihe gleichzeitig der Gläubiger. Das typische Merkmal von Gläubigern ist, dass diese eine Forderung gegenüber dem Schuldner haben. Diese Forderung ist die Rückzahlung des durch den Kauf der Anleihe an den Emittenten übertragene Kapital des Anlegers. Insofern ist es von der rechtlichen Eigenschaft her so, dass es sich im Prinzip bei jeder Art von Anleihe gleichzeitig um eine forderungsberechtigte Anleihe handeln muss.
Forderungsberechtigt bezieht sich in diesem Zusammenhang natürlich auf das Verhältnis des Emittenten der Rentenpapiere zum Käufer der Papiere, also zum Anleger. Konkret bedeutet der Begriff forderungsberechtige Anleihe also, dass der Anleger eine Forderung gegenüber dem Gläubiger hat, und diese Forderung im Zweifelsfall auch rechtlich durchsetzen kann, falls der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommen sollte, das Kapital nach der Fälligkeit der Anleihe an den Anleger als Gläubiger zurück zu zahlen. Das Recht auf die Erfüllung der Forderung bezieht sich aber nicht nur auf das investierte Kapital, sondern wenn in den Bedingungen der jeweiligen Anleihe festgehalten ist, dass der Anleger zudem noch ein Recht auf den Erhalt eines festen Zinssatzes hat, so erstrecken sich natürlich auch die vom Emittenten zu zahlenden Zinsen auf die offene Forderung, die der Anleger gegenüber dem Schuldner hat. Zwar werden Anleihen rechtlich meistens als Gläubigerpapiere bezeichnet, aber vom Inhalt her ist damit natürlich auch gemeint, dass es sich um ein Papier handelt, welches eine Forderung verbrieft, also praktisch ein Forderungspapier. (er)
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