Freistellungsauftrag
Zinsen, Dividenden, Sparerfreibetrag ...
Mit einem Freistellungsauftrag wird eine Bank beauftragt anfallende Zinsen und Dividenden z.B. bei Spar- und Girokonten vom automatischen Zinsabschlag zu befreien. Bis zu einer gewissen Höchstgrenze kann so ein automatischer Steuerabzug seitens der Bank vermieden werden, um den Sparerfreibetrag voll auszuschöpfen.
Seit 1. Januar 2007 gilt ein neuer Sparerfreibetrag für ledige und verheiratete Steuerzahler in Deutschland. Für ledige sind demnach 801€ pro Jahr an Zinseinnahmen steuerfrei. (750€+51€ Werbungskostenpauschale). Für verheiratete Paare ist es der doppelte Betrag, also 1602€ jährlicher Zins- und Dividendeneinnahmen, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Zinseinnahmen und Dividenden, die über den jeweilig gültigen Steuerfreibetrag hinausgehen, unterliegen der Steuerpflicht. Um eine pauschale Abführung von 30% der Zinsen an die Finanzämter durch die Bank zu vermeiden, sollte ein Freistellungsauftrag der Bank erteilt werden.
Wer mehrere Konten besitzt, kann die Freistellungsaufträge auf die verschiedenen Banken individuell verteilen. Das die Summe aller Freistellungsaufträge die Höhe des Sparerfreibetrages nicht überschreitet, dafür ist der Steuerpflichtige selbst verantwortlich. Die Finanzämter prüfen dabei stichprobenartig, ob der Steuerpflichtige seine Zinseinnahmen korrekt versteuert. Wurde z.B. vergessen ein Freistellungsantrag bei einer Bank abzugeben, ist es möglich die zuviel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuerhalten. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die "Anlage KAP" bei Steuererklärung ausgefüllt wird, auf der die Zinseinnahmen aufgeführt werden. Wer den Sparerfreibetrag übersteigt ist ohnehin dazu verpflichtet bei seiner Steuererklärung die "Anlage KAP" zusätzlich zu den anderen relevanten Formularen auszufüllen. (er)
|