Girokonto für Minderjährige
Girokonto für Minderjährige sehr sinnvoll ...
Kinder brauchen Taschengeld - dieses steht ihnen sogar zu. Damit wird oftmals der erste Grundstein gelegt, um zu lernen, wie man mit Geld umgeht. Doch mit dem realen Leben hat das bar ausgezahlte Taschengeld nicht viel gemein. Sicher ist es sinnvoll, speziell kleineren Kindern nur kleine Beträge zur Verfügung zu stellen. Doch etwa ab dem 13. bis 14. Lebensjahr werden die Taschengelder dann oft schon monatlich an die Kinder gezahlt. Eltern wollen so erreichen, dass die Kinder sich das Geld für einen ganzen Monat einzuteilen lernen, wie sie es im späteren Leben ebenfalls tun müssen.
Noch sinnvoller ist es allerdings, man eröffnet ein Girokonto für die Kinder. Dabei wird dann das Taschengeld auf das Konto überwiesen und die Kinder können dieses mittels EC Karte am Automaten abheben, Überweisungen durchführen oder Daueraufträge einrichten.
Grundsätzlich bietet diese Variante die beste Vorbereitung auf das spätere Leben, da heute kaum noch eine Zahlung in bar erfolgt. Spätestens zu Beginn der Ausbildung sollte ohnehin jeder Jugendliche ein eigenes Girokonto besitzen, auf das die Ausbildungsvergütung dann überwiesen werden kann.
Das Girokonto muss bei Minderjährigen noch mit den Eltern gemeinsam eröffnet werden. Dabei können die Eltern mit der Bank auch gewisse Vereinbarungen treffen, etwa, dass nur ein bestimmter Betrag im Monat abgehoben werden darf. Auch können die Eltern veranlassen, dass das Kind keine Lastschriften erteilen darf. In diesen Fällen wird die Bank sämtliche Lastschriften Anfragen anderer sofort abwehren und zurück geben.
Ebenfalls kann ein Girokonto für Minderjährige nur auf Guthabenbasis geführt werden. Ein Überziehungs- oder Dispositionskredit ist hierbei nicht möglich. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Kinder gerne einmal zu viel Geld ausgeben wollen. Aus diesem Grund ist es mit der EC Karte für das Konto von Minderjährigen auch nicht möglich, mit Unterschrift zu zahlen. Hier wird nur die Eingabe der PIN ermöglicht, da bei diesem Zahlungsverfahren auch direkt die Kontodeckung mit überprüft wird. (er)
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