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Girokonto mit Dispo

Ein Girokonto mit Dispo eröffnen ...

Heute läuft der gesamte Zahlungsverkehr in aller Regel bargeldlos ab. Das heißt, es werden Löhne, Gehälter und Lohnersatzleistungen bargeldlos überwiesen, der wöchentliche Einkauf wird mit der EC Karte bargeldlos bezahlt, Miete und Strom laufen per Lastschrift oder Dauerauftrag. Kaum eine Zahlung, die heute noch ohne Konto möglich wäre. Kein Wunder also, dass jeder deutsche Bürger auch ein eigenes Girokonto benötigt. Dieses erst ermöglicht die Teilnahme am allgemeinen bargeldlosen Zahlungsverkehr.



Dabei kann man ein Girokonto bei jeder Bank seiner Wahl eröffnen, wobei man jedoch stets darauf achten sollte, welche Konditionen bei welcher Bank gelten. So finden sich Banken, die horrende Kontoführungsgebühren verlangen, ebenso wie solche, die eben dies nicht tun. Zudem kann man mittlerweile auch zahlreiche Girokonten finden, deren Guthaben sogar verzinst wird. Ein Vergleich ist also in jedem Fall notwendig, um ein günstiges Angebot zu finden.

Weiterhin wollen viele Menschen auch einen Dispokredit auf dem Girokonto eingeräumt bekommen. Grundsätzlich haben die Banken bei einer sauberen Schufa auch kein Problem damit, diesen zu gewähren. Allerdings muss neben der Schufa Auskunft, die ohne jede Mängel sein muss, auch ein regelmäßiger Geldeingang zu verzeichnen sein. Bei den meisten Banken darf dieses Geld dann aber nicht von der Bundesagentur für Arbeit kommen. Es darf sich also beim Geldeingang nicht lediglich um Lohnersatzleistungen handeln, sondern es sollte schon ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit darstellen.

Auch wenn man den Dispo fürs Girokonto nicht ausdrücklich beantragt, räumen viele Banken diesen oft schon nach einiger Zeit der richtigen Kontoführung von sich aus ein. In der Regel kann dabei ein Dispositionslimit bis zu dem zwei- bis dreifachen Geldeingang gewährt werden, der regelmäßig zu verzeichnen ist. Sollte es jedoch zu Unregelmäßigkeiten, etwa aufgrund schleppender Lohnzahlungen des Arbeitgebers kommen, so kann die Bank den Dispo ebenfalls wieder streichen. Um ihn zurück zu erhalten, wird dann ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter in jedem Fall notwendig sein. (er)

 
 
 
 
 
 
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