Girokonto sperren
Wann man ein Girokonto sperren lassen sollte ...
Das Girokonto ist das wichtigste Mittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Hier gehen sämtliche Einnahmen ein und die Ausgaben werden ebenfalls zum größten Teil vom Girokonto aus beglichen. Umso schlimmer, wenn beispielsweise die zum Girokonto gehörende EC Karte gesperrt wird. In diesen Fällen sollte man das Girokonto sperren lassen – und zwar unverzüglich. Hierfür haben die Banken und Kreditkarten Unternehmen eigens eine bundesweit einheitliche und kostenfreie Rufnummer eingerichtet, die 116 116. Unter dieser Nummer kann man fast alle Karten und Konten sperren lassen und selbst wenn die eigene Karte hier nicht gesperrt werden kann, erfährt man doch die entsprechende Hotline Nummer des eigenen Anbieters.
Die Sperrung sollte dabei stets unverzüglich erfolgen, da evtl. Abbuchungen, die bereits vorgenommen wurden, von den Banken und Kreditinstituten nicht ersetzt werden. Einzig bei der Kreditkarte kann man mit einem Ersatz rechnen. Wer seine Karten und Konten nicht rechtzeitig sperren lässt, der muss ebenfalls damit rechnen, dass man ihm fahrlässiges Verhalten vorwirft. Das heißt, er muss einen entstandenen Schaden dann oft auch selbst tragen.
Doch nicht nur der Kontoinhaber kann Konten und Karten sperren lassen. Eine Sperrung des Girokontos ist beispielsweise auch durch die Bank möglich. Dies geschieht in der Regel dann, wenn man das Konto über den vereinbarten Dispositionskredit hinaus überzogen hat. In diesen Fällen zieht der Geldautomat eines Tages die Karte ein und das Konto ist auch für jeglichen anderen Zahlungsverkehr gesperrt. Da die Banken sich bis dahin aber einige Zeit lassen, um an den enorm hohen Überziehungszinsen zu verdienen, sollte der Kontoinhaber selbst schon vorher reagieren. Ist der Dispositionskredit hoffnungslos überzogen, ist es sinnvoller, sich mit einer Umschuldung zu befassen, bei der man den Dispositionskredit durch einen normalen Ratenkredit, dessen Kosten deutlich niedriger liegen, ausgleicht. So kann man zum Einen die Sperrung des Girokontos verhindern und zahlt zum anderen keine horrenden Zinsen für den Dispositionskredit bzw. dessen Überziehung, die oft noch höher verzinst werden muss. (er)
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