Kreditkarte gratis
Eine Kreditkarte gratis gibt es nicht ...
Immer wieder werben die Banken mit Aussagen über gratis Kreditkarten. Doch schaut man sich eben diesen Werbung einmal genauer an, so merkt man schnell, dass es die Kreditkarte gratis gar nicht gibt. Denn die Banken übernehmen hierbei nur die erste Jahresgebühr. Für ein Jahr lang kann man sich diese sparen, muss aber meist bereits ab dem zweiten Jahr die volle Jahresgebühr selbst tragen. Umso wichtiger also der genaue Vergleich, wenn eine Kreditkarte gratis angeboten wird.
Abgesehen von der Jahresgebühr fallen bei Kreditkarten auch immer diverse weitere Gebühren an. So etwa die Gebühren, wenn man Bargeld am Automaten abhebt oder auch für den Einsatz der Kreditkarten im Ausland. Bereits, wenn man eine Kreditkarte beantragt, sollte man deshalb wissen, wofür man diese vorrangig nutzen wird. Danach sollte man auch die anfallenden Gebühren vergleichen.
So kann für einen Geschäftsmann, der häufig auf Reisen ist, eine Kreditkarte günstiger sein, die eine hohe Jahresgebühr beinhaltet, dafür aber nur geringe Gebühren bei der Zahlung mit dieser im Ausland. Anders herum kann es sinnvoller sein, eine hohe Gebühr für die Bargeldabhebung in Kauf zu nehmen, nutzt man die Kreditkarte vorrangig fürs Online Shopping und dafür an der Jahresgebühr zu sparen.
Generell sind also einige Überlegungen anzuraten, bevor man sich letztlich für eine bestimmte Kreditkarte entscheidet. Auch wenn die Übernahme der Jahresgebühr im ersten Moment verlockend klingt, sollte man doch bedenken, dass dies nur für einen begrenzten Zeitraum der Fall ist. Danach muss man sämtliche Kosten und Gebühren selbst tragen. Und die Auslandsgebühren sowie die Gebühren für die Abhebung von Bargeld fallen bereits innerhalb der ersten Zeit an. Diese übernimmt die Bank natürlich nicht, auch nicht für einen bestimmten Zeitraum. Da aber nun einige Kreditkarten sehr hohe Jahresgebühren aufweisen, sollte man sich hier genau überlegen, ob man den Preis später zu zahlen bereit ist. Eine Kündigung der Kreditkarte ist ebenfalls meist nur unter Einhaltung recht langer Kündigungsfristen möglich, wobei die Jahresgebühr in der Regel nicht erstattet wird. (er)
|