Was und wie hoch ist der Grenzsteuersatz?

– Definition und Berechnung des Grenzsteuersatzes

Grenzsteuersatz und persönlicher Steuersatz - was rechnet sich für mich? Der Grenzsteuersatz ist wichtig bei der Ermittlung des Nettoeinkommens, wenn man also wissen möchte wie viel beispielsweise eine Lohnerhöhung tatsächlich auf dem Girokonto ausmacht. Das Finanzamt erhebt eine zusätzliche Einkommensteuer wenn im vergangenen Jahr eine Lohnerhöhung, Leistungsprämie oder Extra-Honorar vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Dies gilt auch bei Kapitalerträgen durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen.

Ab nächstem Jahr zahlen alle Bürger nur noch 25% Abgeltungssteuer auf diese Erträge. In diesem Jahr jedoch fallen noch 30% Kapitalertragssteuer an. Durch die Einkommenssteuer kann man sich die gezahlten Steuern auf diese Erträge (auch in 2009) wieder zurückholen wenn der eigene Steuersatz unter dem derzeitigen liegt. In 2008 müssen jedoch nochmal alle, die einen Steuersatz über 30% haben für Ihre realisierten Gewinne bzw. Dividenden und Zinseinnahmen nochmals extra blechen. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 45%. Zu unterscheiden ist also der persönliche Steuersatz und der Grenzsteuersatz. Beim persönlichen Steuersatz wird berechnet wie hoch der durchschnittliche Prozentsatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen ist. Der Grenzsteuersatz hingegen gibt an, mit welchem Steuersatz der Zuwachs des persönlichen Einkommens versteuert werden muss. Je höher die Einkünfte, desto höher ist der Grenzsteuersatz. Besonders benachteiligt sind dabei Unverheiratete.

Verdeutlicht wird dies an einem einfachen Beispiel:

Ein Single hat 40.000 Euro im Jahr 2007 zu versteuerndes Einkommen. Die Steuertabelle für 2007 schreibt dafür 9.378 Euro Einkommensteuer vor.Mit der Formel Einkommensteuer / zu versteuerndes Einkommen * 100 lässt sich der persönliche Steuersatz berechnen. 9.378 / 40.000 * 100 = 23,45%.

Wenn jedoch noch Zinserträge in Höhe von 1.000 Euro hinzukommen, müssen 41.000 Euro versteuert werden. Die gesamte Steuerlast beträgt dann 9.760 Euro und der Durchschnittssteuersatz liegt bei 23,80%. Für diese zusätzlichen 1.000 Euro fallen also 382 Euro Steuern an. Möchte man nun den Grenzsteuersatz, so lautet die Rechnung 382 * 100 / 1.000. Es ergibt sich ein Grenzsteuersatz von 38,2%. Der Grenzsteuersatzes ermöglicht es nachzurechnen wie hoch die Steuerlast bei zusätzlichen Einkünften ist und man sieht wie viel Steuern man sich sparen könnte, wenn die Freibeträge in Anspruch genommen werden. Hierbei ist erwähnenswert der Sparerfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Altersentlastungsbetrag, der Ausbildungsfreibetrag und der Zukunftssicherungsfreibetrag. Oftmals lohnt es sich um die Steuerersparnis zu realisieren eine Riester-Rente oder ähnliche staatlich geförderte Sparverträge abzuschließen. (er)

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