Negative Schufa und Konto für Jedermann

– Ein Konto für Jedermann ist Pflicht

Das Konto für Jedermann, zumindest den Begriff, kennt sicher jeder. Doch was genau darunter zu verstehen ist, wissen die wenigsten. Doch man erfährt es recht schnell, will man ein Konto eröffnen und verfügt über einen negativen Eintrag bei der Schufa. Denn in diesen Fällen lehnen viele Banken die Eröffnung des Kontos auch schnell einmal ab, aus Angst, dass ständige Kontopfändungen folgen, die immer auch mit einem Mehraufwand für die Bank verbunden sind.

Als Kunde muss man sich diese Absage jedoch nicht gefallen lassen, sondern kann durchaus auf einem Konto beharren. Einst wollte nämlich die Regierung das Konto für Jedermann per Gesetz einführen, die Banken entschlossen sich daraufhin, eine freiwillige Selbstverpflichtung einzugehen. Laut dieser muss jedem deutschen Bürger auch ein Konto zur Verfügung gestellt werden, das so genannte Konto für Jedermann. Dieses funktioniert wie ein ganz normales Girokonto auch, allerdings wird hierbei generell kein Dispositionskredit vergeben. Das Konto kann also ausschließlich im Guthaben geführt werden. Für die Banken ist dies von besonderer Bedeutung, da diese durch den negativen Schufa Eintrag ein hohes Risiko bei der Gewährung eines Dispositionskredits eingehen würden, dass dieser nicht zurück gezahlt wird.

Trotz dieser freiwilligen Selbstverpflichtung lehnen aber viele Banken Kunden mit negativem Schufa Eintrag nach wie vor oft ab. Sie setzen dabei auf die Unwissenheit der Bürger und wollen demzufolge diesen weismachen, dass man mit negativer Schufa kein Konto eröffnen könne. Die Kunden können sich dagegen zur Wehr setzen, die Banken direkt auf den Sachverhalt ansprechen oder einfach zur nächsten Bank gehen. Ist man jedoch bei vielen Banken bereits abgewiesen worden, so ist es am einfachsten, sich an eine ethische Bank zu wenden. Diese vergibt das Guthabenkonto oder das Konto für Jedermann auch tatsächlich an Jedermann. Zumal hier durch den fehlenden Dispositionskredit keinerlei Risiko für die Banken anfällt, ist dies also durchaus möglich. Hier sollte sich der Antragsteller entsprechend kundig machen, um nicht Unmengen unnötiger Bankgespräche zu führen. (er)

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