Kapitalanlagen in liquide Mittel umwandeln

– Kapitalisierung und Kapitalisierungsgeschäfte

Im gesamten Finanzbereich geht es heute um das Kapital. Entweder man hat als Anleger Kapital, welches man möglichst gewinnbringend investieren möchte oder man befindet sich quasi auf „der anderen Seite“ und hat Kapitalbedarf. In diesem Fall würde man als Kreditnehmer einen Bankkredit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bedeutet Kapitalisierung, dass vorhandene Werte in liquide Mittel umgewandelt werden. Wer zum Beispiel eine Immobilie besitzt, der hat zwar Eigentum, aber kann das Kapital als Gegenwert der Immobilie nicht nutzen.

Dies ist erst möglich, nachdem die Immobilie verkauft wurde, also kapitalisiert worden ist. Im Zusammenhang mit der Kapitalisierung taucht oftmals auch der Begriff der Kapitalisierungsgeschäfte auf. Aber was genau ist eigentlich ein Kapitalisierungsgeschäft, wer bietet es an und für welche Kunden könnte ein solches Geschäft von Interesse sein? Zunächst einmal wird das Kapitalisierungsgeschäft öfter auch als Sparversicherung bezeichnet, was den Charakter dieses Geschäftes bzw. Finanzproduktes schon etwas näher beschreibt. Im Kern handelt es sich dabei um einen Sparvertrag, der von einer Lebensversicherungsgesellschaft angeboten wird. Man spricht in dem Zusammenhang auch von dem sogenannten Versicherungssparen. Das Produkt als solches ist im Prinzip nach dem gleichen Grundsatz wie eine Kapitallebensversicherung konstruiert, allerdings mit dem ganz wichtigen Unterschied, dass es beim Versicherungssparen in aller Regel keine Risikoabsicherung im Todesfall gibt, wie es bei der klassischen Lebensversicherung stets der Fall ist.

Streng genommen handelt es sich also bei den Kapitalisierungsgeschäften um keine Versicherungsgeschäfte im herkömmlichen Sinne, auch wenn das „Produkt“ von Versicherungsunternehmen angeboten wird. Kennzeichnend dafür ist auch, dass zum Beispiel die berechneten Beiträge, die der Kunde in diesen Sparvertrag einzahlen muss, lediglich auf den zwei Komponenten Zinsen und Kosten des Versicherers basieren. Einen Risikoanteil am Beitrag, wie es bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist, gibt es hingegen nicht. Daher ist die Höhe des Beitrages auch nicht vom Alter des Kunden oder gar von dessen Gesundheitszustand abhängig, wie es ebenfalls bei der Kapitallebensversicherung der Fall sein würde.

Es handelt sich also bei den Kapitalisierungsgeschäften auch nicht um Versicherungsverträge, weshalb diese Form der Anlage auch nicht dem Versicherungsvertragsgesetz unterworfen ist. Das Kapitalisierungsgeschäft funktioniert ansonsten vom Grundprinzip her wie eine Kapitallebensversicherung. Das bedeutet, der Kunde zahlt entweder regelmäßig Sparbeiträge ein oder tätigt einen Einmalbetrag. Anschließend wird er dann kontinuierlich an den erzielten Überschüssen beteiligt, die von der Versicherungsgesellschaft erzielt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es keine Pflicht zur Überschussbeteiligung wie bei der klassischen Kapitallebensversicherung gibt, da die Kapitalisierungsgeschäfte eben nicht unter das Versicherungsvertragsgesetz fallen. (er)

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