Schulden Beratung unbedingt in Anspruch nehmen

– Mit einer professionellen Schuldnerberatung endlich schuldenfrei

Schulden sind heute in der Gesellschaft zu einem der größten Probleme des Alltags geworden. Kein Wunder, denn immer mehr Menschen sind, wenn auch teilweise nur im Unterbewusstsein, heute bereits hoch verschuldet. Bei vielen Schuldnern geschieht es dann auch schnell, dass sie einfach den Überblick über die bestehenden Schulden verlieren und demzufolge nicht in der Lage sind, diese abzuzahlen, geschweige denn, sie nur zu überblicken.

Spätestens wenn es soweit ist, besser aber möglichst deutlich früher, sollte man eine Schulden Beratung in Anspruch nehmen. Diese Stellen findet man mittlerweile schon in jeder kleinen Stadt, sodass man davon ausgehen kann, auch vor der eigenen Haustür eine Schuldnerberatung zu finden. Wichtig ist hierbei, darauf zu achten, dass man keine Kosten tragen muss, nimmt man die Schuldenberatung in Anspruch. Die seriösen Angebote stammen von der Wohlfahrt und anderen staatlichen Einrichtungen und sind für die Schuldner vollkommen kostenfrei. Der erste Termin bei der Schulden Beratung sollte dabei bereits gut vorbereitet werden. In der Regel verlangen die Berater, dass man hierfür sämtliche Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Mahnbescheide und ähnliches mitbringt.

Am besten ist es natürlich, wenn diese bereits sortiert und ordentlich, möglichst chronologisch abgeheftet sind, die Regel sind jedoch Kartons voller unsortierter Papiere und ungeöffneter Briefe. Die erste Tätigkeit einer Schulden Beratung besteht also darin, verschiedene Unterlagen zu sortieren, um überhaupt erst einmal heraus zu finden, welche Schulden überhaupt bestehen. Nachdem man festgestellt hat, wie viele Gläubiger vorhanden sind und wie hoch die gesamten Schulden sind, kann die Schulden Beratung sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen, um einen Aufschub oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Sollten die Schulden jedoch zu hoch sein und es ist absehbar, dass der Schuldenberg aus dem aktuellen Einkommen nicht abgetragen werden kann, wird man sich nicht selten auch zum privaten Insolvenzverfahren entscheiden müssen. Hierbei werden die Gläubiger ebenfalls angeschrieben und über die anstehende Privatinsolvenz informiert. Der Schuldner selbst muss bis auf einen vergleichsweise geringen Selbstbehalt sämtliche Einnahmen an die Gläubiger zahlen, wobei die Zahlungen anteilig auf die Gläubiger aufgeteilt werden. Diese Wohlverhaltensperiode dauert sechs Jahre an, danach folgt die Restschuldbefreiung und der Schuldner ist im Regelfall dann auch wieder schuldenfrei. (er)

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