Eine Lastschrift zurück buchen
Fristen für die Rückbuchung einer Lastschrift beachten ...
Neben der Überweisung und dem Dauerauftrag ist die Lastschrift die dritte Möglichkeit die der Kontoinhaber nutzen kann, um Zahlungen zu veranlassen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug hat gerade für den Zahlungspflichtigen viele Vorteile, sodass immer mehr Verbraucher auch diese Zahlungsmethode nutzen.
Besonders die älteren Bürger haben jedoch nach wie vor mitunter Vorbehalte gegen das Erteilen einer Einzugsermächtigung weil sie Befürchtungen dorthin gehend haben, dass der Einzug missbräuchlich genutzt werden könnte, da man immerhin seine Kontodaten preisgibt. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet, denn es ist schon seit langer Zeit so, dass man eine Lastschrift zurück buchen lassen kann, wenn die Abbuchung des Betrages nicht in Ordnung gewesen ist. Seitens des Kontoinhabers ist es heute aus zwei Gründen möglich eine Lastschrift zurück buchen zu lassen. Der erste Grund besteht darin, dass dem Abbuchenden gar keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. In solch einem Fall sollte man neben der Rückbuchung generell auch in Erwägung ziehen eine Strafanzeige zu stellen, denn leider nehmen unberechtigte und vorsätzlich durchgeführte Abbuchungen zu. Der zweite Grund für die Rückbuchung besteht darin, dass der Kontoinhaber entweder mit der Höhe der abgebuchten Summe nicht einverstanden ist (zum Beispiel bei einer Telefonrechnung) oder dass grundsätzlich noch Unstimmigkeiten zwischen dem Abbuchenden und dem Kontoinhaber bezüglich einer zu erbringenden oder erbrachten Leistung bestehen. Wenn man eine Lastschrift aus einem der genannten Gründe zurück buchen lassen möchte, dann muss man lediglich der Bank den Auftrag zur Rückbuchung erteilen. Dieses kann in der Regel telefonisch geschehen, im Rahmen des Onlinebanking bieten immer mehr Banken sogar an, die Rückbuchung sofort über das Internet veranlassen zu können. Verwirrung gibt es nach wie vor oftmals darüber, innerhalb welches Zeitraumes man die erfolgte Abbuchung wieder rückgängig machen kann. Häufig wird in diesem Zusammenhang eine Frist von sechs Wochen genannt, was aber nur zum Teil richtig ist. Die genannte 6-Wochen-Frist, die ab dem Datum der Abbuchung beginnt, stellt nämlich lediglich eine Vereinbarung zwischen den Banken dar und besagt, dass die Banken innerhalb dieser Frist eine Rückbuchung der Lastschrift auf jeden Fall vornehmen.
Das heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass der Kunde nicht auch noch nach beispielsweise zwei Monaten erfolgreich eine Lastschrift zurück buchen lassen kann. Generell hat man als Kunde natürlich die Pflicht, einer falschen Abbuchung so schnell wie möglich nach dem Entdecken zu widersprechen und eine Rückbuchung zu veranlassen. Mindestens einmal in der Woche sollte man daher ohnehin seine Kontobewegungen kontrollieren. Gerichte haben in der Vergangenheit vermehrt so entschieden, dass der Kunde nach dem erfolgten Konto-Rechnungsabschluss gewöhnlich vier Wochen Zeit hat, eine Rückbuchung zu veranlassen. (er)
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