Vorteile und Nachteile beim Leasingkauf im Vergleich

– Heutzutage kann fast alles geleast werden

Der Begriff Leasing, wird oftmals mit Autos assoziiert. Das ist nicht falsch, aber bei weitem nicht die einzige Möglichkeit, denn heute werden viel mehr Gebrauchsgegenstände und Güter zum Leasingkauf angeboten. So kann vom Flachbildfernseher, Computer, Laptop, Auto über Büromaschinen bis hin zu Möbeln heute fast alles geleast werden. Die Angebotsvielfalt ist riesig. Sollte es tatsächlich etwas geben, dass sich nicht leasen lässt, dann genügt eine Anfrage bei einer Leasinggesellschaft.

In vielen Fällen wird ein individuelles Leasingangebot unterbreitet, welches auf den individuellen Wunsch des Kunden zugeschnitten wurde. Der Einwand, dass Leasingkauf nur für Firmen ist, und ein Durchschnittsmensch doch kein Leasing braucht, ist eine weit verbreitete Meinung. Eine Firma kann Leasing als Betriebsausgaben angeben, diese Möglichkeit haben Privatpersonen nicht. Trotzdem, kann es sich lohnen, über Leasing nachzudenken. Gerade viele technische Geräte besitzen einen schnellen Wertverlust, dass bedeutet schon nach ein bis zwei Jahren sind diese technisch komplett veraltet. Der Wiederverkaufswert ist gleich Null. Der Ärger vielleicht einen Kredit aufgenommen zu haben, um zum Beispiel ein Laptop zu besitzen, ist dann groß. Denn am Ende der Kreditlaufzeit bleibt oft nur noch, ein abgezahlter Kredit und Elektronikschrott. Nebenbei ist der finanzielle Spielraum durch den Kredit bereits eingeschränkt, da dieser in der SCHUFA vermerkt wird.

Die Alternative Leasing bedeutet, dass der Kunde den Gegenstand von einer Leasinggesellschaft oder dem Hersteller auf Zeit mietet. Dabei wird darauf geachtet, dass sich der Leasinggegenstand am Ende voll amortisiert hat. Einfach gesagt, der Preis wird über die Leasingrate bezahlt. In Deutschland besitzt Leasing nicht den besten Ruf. Das liegt vor allem daran, dass der Begriff Leasingkauf mit dem Wort Mietkauf übersetzt wird. Dies ist fachlich nicht korrekt, denn das geleaste Objekt geht nicht in den Besitz des Leasingnehmers über.

Vielmehr ist es eine zeitliche Überlassung, am Ende des Vertrages muss das Leasingobjekt zurück gegeben werden. Da die Leasingbranche mittlerweile die Privatkunden entdeckt hat, sind auch Verträge möglich, die den Leasinggegenstand am Ende in den Besitz des Leasingnehmers übergehen lassen. Die genauen Einzelheiten stehen immer im Leasingvertrag, der sich sogar individuell gestalten lässt. Der Weg zu einer Leasinggesellschaft kann sich lohnen, egal ob nun Firma oder Privatperson - entscheidend ist die Wahl des Vertrages und die Bedingungen.
(er)

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