Leistungen und Kosten der Haushaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht

– Wichtige Versicherungen für Immobilienbesitzer im Vergleich

Als Eigentümer einer Immobilie sieht man sich besonderen Gefahren gegenüber, die sich besonders auf mögliche Schäden an der Immobilie beziehen. Es kann beispielsweise sein, dass die Immobilie durch einen Sturm oder gar durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird. Gegen solche Gefahren kann sich der Eigentümer absichern, nämlich durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, geht der Eigentümer aber auch selbst gewisse Risiken ein, die sich alleine aufgrund des Immobilieneigentums ergeben.

Denn auch von der Immobilie bzw. vom gesamten Grundstück geht durchaus eine Gefahr für andere Personen aus. Ein oft genutztes Beispiel ist, wenn sich plötzlich ein Dachziegel vom Hausdach löst, auf die Straße fällt und dort eine Person schwer verletzt. Für diesen Schaden wäre dann der Immobilieneigentümer verantwortlich, denn er hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass von der Immobilie keine Gefahr für andere Personen ausgeht. Rechtlich wird in dem Zusammenhang von den so genannten Sorgfaltspflichten gesprochen, denen jeder Immobilienbesitzer nachkommen muss. Natürlich kann es hin und wieder passieren, dass diese Pflichten unabsichtlich vernachlässigt werden, sodass ein Schaden entsteht. Für diesen Fall gibt es ebenfalls eine passende Versicherung, nämlich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Diese spezielle Versicherung für alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer sichert im Grunde solche Risiken ab, die durch die gewöhnliche Privathaftpflicht nicht abgedeckt sind, da sie sich speziell auf die Eigenschaft des Immobilieneigentümers beziehen. Denn da von einer Immobilie besondere Gefahren ausgehen können, sind diese Risiken nicht durch eine normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wie schon kurz angedeutet, geht es bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vor allem darum, dass der Eigentümer und Versicherte vor Schadensersatzansprüche Dritter geschützt wird bzw. einen entstandenen Schaden nicht selbst übernehmen muss.

Neben den vom Dach fallenden Ziegeln gibt es natürlich noch viele weitere Ereignisse, die zu einem Schaden an anderen Personen oder Sachen führen können. Ein weiteres klassisches Schadensbeispiel ist der im Winter bei Schnee und Eis nicht gestreute Bürgersteig vor dem Grundstück des Versicherten. Sollte sich hier ein Passant bei einem Sturz verletzten, müsste der Eigentümer für den Schaden aufkommen. Natürlich würde auch in einem solchen Fall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringen und den Schaden regulieren. (er)

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