Den PC von der Steuer absetzen

– Wie und wann wirkt sich PC-Kauf steuermindernd aus?

Der eigene PC, egal ob als Standrechner oder Notebook, ist heute aus nahezu keinem Haushalt mehr weg zu denken. Die Kinder recherchieren im Internet am PC für ihre Hausaufgaben, die Eltern suchen nach neuen Möbeln oder einem neuen Job im Web. Man nutzt das Internet bzw. den heimischen PC nicht selten auch dazu, verschiedene Recherchen für die Arbeit zu erledigen und ähnliches. In diesen Fällen gilt der PC jedoch als Arbeitsmittel und kann damit steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt, man kann die Kosten für den Kauf des PCs sowie die laufenden Strom- und Internetkosten zumindest teilweise nach derzeitiger Rechtsprechung von der Steuer absetzen. Dabei muss man jedoch eine genaue Aufstellung anfertigen, aus der hervorgeht, inwieweit der private PC betrieblich genutzt wurde. Wichtig in diesem Zusammenhang ist in jedem Fall, dass man genau auflistet, wie lange man im Netz war, auf welchen Seiten man war und warum man diese besucht hat. Nur wenn hier aus dieser Aufstellung eindeutig hervorgeht, dass man den PC auch beruflich genutzt hat, kann man die Kosten für den PC und das Internet auch steuerlich geltend machen. Andernfalls ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht oder nur schwer gegeben. Mitunter kann man jedoch pauschale Beträge absetzen, was insbesondere bei den verschiedenen Flatrates sinnvoll ist. Hierbei sollten jedoch nicht mehr als 20 Euro Telefonkosten bzw. Internetkosten angegeben werden, wobei sich der Betrag monatlich versteht. Maximal dürfen jedoch, zumindest nach derzeitiger Regelung, die hälftigen Kosten angesetzt werden. Beim Kaufpreis eines Rechners sieht es schon wieder etwas anders aus.

Hier können ebenfalls unter Erbringung geeigneter Nachweise nur prozentual die Kosten abgesetzt werden, in deren prozentualer Höhe man den Rechner auch beruflich nutzt. In der Regel müssen die Kosten dann auch über mehrere Jahre hinweg aufgeteilt werden, der Rechner wird dabei meist über drei Jahre abgeschrieben. Innerhalb der drei Jahre kann man davon ausgehen, dass die Summe, die von der Steuer abzusetzen ist, gleich hoch bleibt. Generell sollte man aber immer einen Nachweis erbringen können, dass der Rechner auch beruflich genutzt wird. Dafür kann eine Aufstellung genutzt werden, aus der hervorgeht wofür der Rechner wann benutzt wird, wie lange diese Aufgaben in Anspruch nehmen und dergleichen mehr. Diese Aufstellung sollte mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten oder möglichst darüber hinaus geführt werden. Eine andere Variante besteht darin, dass man sich eine Bestätigung des Arbeitgebers geben lässt, aus der hervorgeht, dass der PC beruflich genutzt wird. Auch hier sollte angegeben werden, wie hoch der Anteil der beruflichen Nutzung ist, wobei immer prozentuale Werte zugrunde gelegt werden, die ebenfalls vom Arbeitgeber anzugeben und zu bestätigen sind. (er)

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