Primärkassen und Ersatzkassen der Krankenversicherung

– Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherungen

Den Bürgern in Deutschland stehen die zwei Gruppen Krankenversicherer zur Verfügung: die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV), wobei der größte Teil der Bevölkerung in der GKV versichert ist, ca. 90 %. Die gesetzlichen Krankenkassen werden je nach der Art der Träger in folgenden geschichtlich entstandenen Gruppen (Kassenarten) gegliedert: Primärkassen als primäre Träger; Ersatzkassen und Spezialkassen als die größte Gruppe bilden die Primärkassen, wozu alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), alle Betriebskrankenkassen (BKK) und alle Innungskrankenkassen (IKK) gehören.

Die zweitgrößte Gruppe bilden die Ersatzkassen, wozu derzeit gehören: die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) die Techniker Krankenkasse (TK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Gmünder Ersatzkasse (GEK), die Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK), die Handelskrankenkasse (HKK), die Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) und die Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH). Erwähnt sei auch die kleinste Gruppe Krankenkassen, die so genannten Spezialkassen, zu der z. B. die See-Krankenkasse, die Knappschaft (für Bergleute) und die landwirtschaftlichen Krankenkassen gehören. Die ersten Primärkassen und Ersatzkassen entstanden bereits bei der Gründung der ersten Sozialversicherung von Bismarck. Die Primärkassen wurden dabei als Pflichtversicherungen für die versicherungspflichtigen Bürger aus bestimmten Berufsständen ins Leben gerufen.

Zugleich wurden auch die ersten ebenso berufsständischen Ersatzkassen gegründet, im wahrsten Sinne des Wortes als ein Ersatz für die Pflichtversicherungen (Primärkassen) und zwar als auf freiwilliger Basis organisierten Hilfskassen. So wird der 1. Dezember 1884 durch die Einführung des Gesetzes für die „Krankenversicherung der Arbeiter (KGV)“ zur Geburtsstunde der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Anfang des 20. Jahrhunderts erreicht die Zahl der Ersatzkassen ca. 1500. Im Jahr 1936 erfolgt die Trennung der Ersatzkassen in Ersatzkassen sich für Angestellte und Ersatzkassen für Arbeiter, um 1996 durch das Gesundheitsstrukturgesetz aufgehoben zu werden. Heute sind die Ersatzkassen außerdem nicht mehr nur für Personen aus bestimmten Berufsgruppen, sondern in der Regel für alle gesetzlich versicherten Bürger ohne Beschränkungen offen. Ähnlich wie die Ersatzkassen und wie ihre Namen es andeuten, haben alle Spezialkassen ursprünglich ebenfalls nur bestimmten beruflichen Branchen angehörenden Bürger aufgenommen.

Zu erklären ist dieses dadurch, dass sie als Selbsthilfeeinrichtungen ins Leben gerufen wurden. Mittlerweile dürfen sich allerdings auch die Spezialkassen allen gesetzlich versicherten Bürgern öffnen. So steht die nach dem Zusammenschluss der zwei Spezialkassen Knappschaft aus Bochum und See-Krankenkasse aus Hamburg neu entstandene gesetzliche Krankenkasse Knappschaft seit dem 1. Januar 2008 bundesweit allen gesetzlich versicherten Bürgern aus allen Berufszweigen offen. Durch das im Jahr 1996 eingeführte Gesundheitsstrukturgesetz wurden die Mitglieder betreffende Unterschiede zwischen den Primärkassen und den Ersatzkassen außer Kraft gesetzt. Nach diesem Gesetz dürfen sich alle Kassenarten durch entsprechende Änderung ihrer Satzung für alle gesetzlich Versicherten öffnen. Seitdem stehen die Tore der bereits geöffneten Krankenkassen der GKV bundesweit allen gesetzlich versicherten Bürgern offen. Zudem stellte das Gesetz alle Kassenarten der GKV ebenfalls auf die gleiche Stufe, was deren gesetzlich geregelten Leistungen betrifft. Im Rahmen der Gesundheitsreform dürfen sich mittlerweile sogar Krankenkassen der verschiedenen Krankenkassenarten zusammenschließen, beispielsweise darf eine Ersatzkasse mit einer Betriebskrankenkasse fusionieren.

Zugleich bekamen 1996 alle gesetzlich versicherten Bürger das Recht, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Sie können die Krankenkasse wechseln, um bei einen neuen Krankenkasse bessere Leistungen zu haben oder wegen einer Beitragserhöhung ihrer alten Krankenkasse. Dabei ist ein Wechsel der Krankenkasse mit einer 2monatigen Kündigungsfrist alle 18 Monate möglich. Die Leistungen jeder GKV sind im §1 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB) gesetzlich geregelt, darüber hinaus darf sie freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Unabhängige Internetportale bieten einen neuen und sehr hilfreichen Service an, indem sie als unabhängige Infobörsen zur GKV einen gründlichen Vergleich zwischen den einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen. Hier sind Profile und Gesamtpakete in Selbstdarstellung vieler GKV zu sehen! Neben dem jeweils aktuellen Beitragssatz kann der Besucher erfahren, welche Zusatzleistungen die GKV ihren Mitgliedern anbietet, wie zum Beispiel Angebote zur Prävention, Beitragsrückzahlungen, Spartarife, Bonusprogramme, Kundenservice. So kann jeder gesetzlich Versicherte die für ihn am besten geeignete GKV finden. (er)

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