Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung des Ausfallrisikos beim Urlaub

– Bedingungen und Kosten der Reiserücktrittsversicherung im Vergleich

In den Bereich der so genannten Reiseversicherungen fallen verschiedene Versicherungsarten, die im Prinzip ausschließlich auf einer privaten oder geschäftlichen Reise benötigt werden. Neben der Auslandsreisekrankenversicherung, die wohl als wichtigste Reiseversicherung gilt, ist auch die Reiserücktrittsversicherung für die meisten Urlauber eine sehr sinnvolle Absicherung.

Mit dieser Versicherung kann sich der Reisende vor dem finanziellen Risiko schützen, welches der Nichtantritt des gebuchten Urlaubes beinhalten kann. Das finanzielle Risiko, welches durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden kann, besteht in erster Linie darin, dass eine Urlaubsreise ganz oder teilweise bezahlt worden ist, obwohl der Urlaub als solcher gar nicht stattgefunden hat. Auch wenn sich natürlich jeder Verbraucher auf den gebuchten Urlaub freut, so gibt es dennoch verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass es nur einige Gründe gibt, die vom Versicherer akzeptiert werden, sodass die vereinbarte Leistung erbracht wird. Diese Leistung besteht bei der Reiserücktrittsversicherung darin, dass die Stornogebühren übernommen werden, falls der gebuchte Urlaub nicht wahrgenommen werden kann. Der am häufigsten eintretende Grund, der den Urlaub letztendlich verhindert, ist eine Erkrankung des Versicherten. Es muss sich dabei allerdings um eine Erkrankung handeln, die den Antritt der Reise unzumutbar macht. Ein gewöhnlicher Schnupfen wird also in den meisten Fällen als Begründung nicht ausreichen.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Krankheit bei Buchung der Urlaubsreise nicht absehbar gewesen ist. In der Regel fordern die Versicherer eine ärztliche Bescheinigung über die vorliegende Krankheit. Neben der eigenen Erkrankung ist in der Regel auch eine Erkrankung des minderjährigen Kindes ein versicherter Grund, weil sich der Versicherte dann um sein Kind kümmern muss. Ferner wird normalerweise auch der plötzliche Tod eines nahen Angehörigen als Begründung anerkannt, sodass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherte plötzlich arbeitslos wird. Eine Art Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung ist die so genannte Reiseabbruchversicherung, die nicht selten ein zusätzlicher Bestandteil der Reiserücktrittsversicherung ist. Im Prinzip erbringt die Reiseabbruchversicherung die gleichen Leistungen wie die Reiserücktrittsversicherung und akzeptiert auch die gleichen versicherten Gründe. Der wesentliche Unterschied zwischen den zwei Varianten besteht darin, dass die Reiseabbruchversicherung ihre Leistung dann erbringt, falls eine Reise vorzeitig beendet werden muss, die der Versicherte schon angetreten hat. (er)

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