Gesetzliche und frühzeitige Rente beantragen

– Wie funktioniert ein Antrag auf Rente

Es gibt unterschiedliche Arten der Rente, wie beispielsweise die Altersrente für Frauen, die Betriebsrente, die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Wer Rente beziehen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen, den so genannten Rentenantrag. Die Rente wird nicht automatisch bewilligt und ausgezahlt, nur weil die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, daher müssen die Leistungen der Rentenversicherung immer vom zukünftigen Rentner rechtzeitig beantragt werden.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, da die Bearbeitung auch eine gewisse Zeit dauert. Viele künftige Rentner nehmen im Vorfeld schon an einem Beratungsgespräch teil. Der Antrag für die Rente kann vom Antragsteller zunächst bei jeder Stelle kommen die Sozialleistungen zahlt, formlos gestellt werden. Allerdings ist dies nicht sehr empfehlenswert, da dadurch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen muss, als wenn der Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgegeben worden wäre. Nach diesem formlosen Antrag bekommt der Antragsteller dann alle nötigen Vordrucke zugesandt. In diesen Vordrucken müssen die wichtigsten Angaben eingetragen werden, damit die Rente berechnet werden kann.

Wer bei Antragstellung noch arbeitet, sollte sich seinen Lohn für die letzten drei Monate seiner Tätigkeit schriftlich bescheinigen lassen. Spezielle Vordrucke für diese Bescheinigung sind im Antrag bereits beigefügt. Dadurch lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden und der Antragsteller kann nahtlos von der Arbeit zu Rente übergehen. Bevor der Antrag gestellt wird, empfiehlt es sich einen lückenlosen Versicherungsverlauf mitzunehmen. Ein lückenhafter Versicherungsverlauf kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen.

Personalausweis sowie Bankverbindung und ein Geburtsnachweis für die Kinder sind genauso mitzubringen und zu belegen, wie die Krankenkassenzugehörigkeit während der gesamten Jahre, sowie Unterlagen über den Bezug von anderen Leistungen wie beispielsweise Unfallrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Ähnliches. Sollten Probleme auftauchen, helfen die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger immer weiter. Grundsätzlich bemühen sich die Mitarbeiter der Rentenstellen um eine pünktliche Auszahlung der ersten Rente. Allerdings ist dies aufgrund von fehlenden Unterlagen oder anderen Umständen nicht immer möglich. Hier haben die Antragsteller dann die Möglichkeit einen Vorschuss zu beantragen. Natürlich besteht auch das Recht auf einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente. Hierbei muss der Antragsteller allerdings mit Kürzungen rechnen, die sich nach den Regelungen der deutschen Rentenversicherungen richten. (er)

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