Spezialkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung

– Leistungen spezialisierter Krankenkassen im Vergleich

Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist im SGB V§1 verankert. Sie haben dafür zu sorgen, dass der Gesundheitszustand ihrer Versicherten erhalten bleibt bzw. wieder hergestellt oder verbessert wird. Das Leistungsniveau ist im Wesentlichen gleich, die Beitragssätze weisen aber Unterschiede auf. Die gesetzlichen Krankenkassen setzten unter anderem auf gesundheitliche Vorsorge und werben mit entsprechenden Bonusprogrammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen gliedern sich in primäre Träger, Ersatzkassen und Spezialkassen. Zu den Spezialkassen gehören die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die See-Krankenkasse und die Knappschaft für Bergleute. Die vormals existierende Gliederung, bedingt durch die Selbsthilfeeinrichtungen, wurde 1996 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz aufgehoben. Jeder kann nun, mit wenigen Ausnahmen, einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl beitreten. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen setzen sich aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Landwirtschaftlichen Pflegekasse zusammen. Landwirte, mit eigenständigem Unternehmen oder auch als Mitglied einer Gesellschaft, deren Unternehmensgröße bzw. Unternehmenswert eine bestimmte Größe überschreitet, müssen sich grundsätzlich in der regionalen Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichern.

Landwirte gelten als Selbständige, haben aber kein Wahlrecht. Dasselbe trifft auf deren Angehörige zu, wenn sie mindestens 18 Stunden wöchentlich in dem Unternehmen tätig sind. Hierfür muss der Landwirt die Hälfte seines eigenen Beitrages zur Krankenversicherung zahlen, die Familienmitglieder zahlen keinen eigenen Beitrag. Sie zahlen nur einen Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Gesundheitsreform können sich Personen, die zuletzt bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert und nun weder gesetzlich noch privat versichert sind, ab dem 01.04.2007 wieder in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichern. Eine kostenlose Mitversicherung der Angehörigen ist möglich. Geht der Landwirt hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nach, so kann er einer gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl beitreten und hierfür ist wie bei allen Arbeitnehmern der Auftraggeber verantwortlich. Das Leistungsniveau der Landwirtschaftlichen Krankenkassen entspricht dem anderer gesetzlichen Krankenkassen, bis auf eine Ausnahme.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse gewährt in der Regel im Versicherungsfall kein Krankengeld, stattdessen wird zur Aufrechterhaltung des Unternehmens ein versierter Helfer zur Verfügung gestellt. Der Beitragsberechnung wird ein, von der Krankenkasse festgelegter Maßstab, Kriterien sind unter anderem Unternehmenswert und Arbeitsaufwand, zugrunde gelegt. Bis zum 31.12.2007 war die See-Krankenkasse mit in die See-Sozialversicherung eingegliedert und den anderen gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt. Pflichtversichert waren hier Seeleute, die auf deutschen Schiffen tätig waren und deren Familienangehörige. Mitglieder der See-Krankenkasse konnten auch bei veränderter Lebenssituation, wie Arbeitslosigkeit, Studium oder Erreichen des Rentenalters weiterhin in dieser Krankenkasse verbleiben. Ehemalige Seeleute, die später eine Tätigkeit an Land verrichteten, wurden auf Antrag weiterhin bei der See-Krankenkasse versichert Notwenige Reformen führten dazu, dass die See-Krankenkasse und die See-Pflegekasse in Hamburg mit der Bundesknappschaft in Bochum fusionierten.

Mitglieder der See-Krankenkasse wurden automatisch Mitglieder der Bundesknappschaft. Eine seit 1928 bestehende Ära ging damit zu Ende. Seit 01. April 2007 kann die Knappschaft von allen gesetzlich Krankenversicherten gewählt werden. Vor der Fusion konnten nur Bergleute, deren Angehörige und Knappschaftsmitarbeiter dieser Kranken- und Pflegeversicherung beitreten. Die Knappschaft hat ein Verbundsystem, was in Deutschland einmalig ist. Den Versicherten stehen Knappschafts-Krankenhäuser und Reha-Kliniken sowie Knappschafts-Ärzte zur Verfügung, was letztendlich zu einer optimalen Behandlung führt, Doppeluntersuchungen werden vermieten. Sonderleistungen, die gegen einen geringen Beitragszuschlag eine privatärztliche Behandlung beinhalten, sind nur den bisherigen Mitgliedern vorbehalten, die neuen Mitglieder profitieren nicht davon. Der Beitragssatz von zurzeit 12,9% gehört mit zu den günstigsten in Deutschland. (er)

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