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Lohnsteuerklassen

Die optimale Steuerklasse ...

Insgesamt gibt es 6 Lohnsteuerklassen, nach denen Arbeitnehmer besteuert werden können. Wenn die Möglichkeit besteht, kann durch die Wahl der richtigen Steuerklasse einiges pro Jahr gespart werden.



Übersicht der Lohnsteuerklassen und deren Voraussetzungen:

Steuerklasse I

  • ledig
  • verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten oder dauernd getrennt lebend
  • in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
  • verwitwet oder geschieden
  • die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse III oder Lohnsteuerklasse IV werden nicht erfüllt


Steuerklasse II

  • Allein erziehend und es liegen die Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse 1 vor
  • mindestens ein Kind muss in der Wohnung gemeldet sein
  • keine zweite Person darf in der Wohnung leben


Steuerklasse III

  • verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
  • der Ehegatte ist nicht berufstätig
  • die Steuerklassenkombination III/V wurde gewählt


Steuerklasse IV

  • verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
  • beide Ehegatten sind berufstätig


Steuerklasse V

  • verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend
  • beide Ehegatten sind berufstätig
  • die Steuerklassenkombination III/V wurde gewählt


Steuerklasse VI

  • es bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse
  • die Lohnsteuerkarte wurde beim aktuellen Arbeitgeber nicht abgegeben


Die Wahl der Steuerklasse

Verheiratete Paare, die beide aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben, können ihre Lohnsteuerklasse wählen, um über einen günstigen Steuersatz die Lohnsteuer zu senken. Ausgewählt werden kann, ob beide nach Lohnsteuerklasse 4 oder nach Lohnsteuerklasse III und Lohnsteuerklasse V besteuert werden möchten. Lohnsteuerklasse 3 ist dabei die günstigere, d.h. der besser verdienenden Person zu empfehlen, um so die Gesamtsteuerlast letztlich zu senken. Ob und inwiefern eine Besteuerung nach III/V sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschalisieren, sondern ist individuell unterschiedlich und vor allem abhängig vom jeweiligen Einkommen beider Partner. Eine Beratung bei einem Steuerberater kann dafür in Anspruch genommen werden, damit dieser die optimale Kombination der Lohnsteuerklassen errechnet unter Berücksichtigung geltender Steuergesetze, die für den Laien nicht immer durchschaubar und überschaubar sind.

Aber auch der Gesetzgeber stellt Tabellen und Übersichten kostenlos zur Verfügung, auf denen die Lohnsteuer für den jeweiligen Lohn abgelesen werden kann, um so auf relative einfache Art und Weise einen Lohnsteuerklassenvergleich durchzuführen, um die günstigste Kombination der Steuerklassen zu finden. (er)
 
 
 
 
 
 
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