Berechnung des persönlichen und individuellen Steuersatzes

– Welche Anlagestrategie ab 2009?

Derzeit stellen sich einige Nutzer, welche mit Festgeld auf die Abgeltungssteuer setzen die Frage, wie man Steuererträge am besten in das günstige Jahr 2009 verlegen kann. Die sicherste Anlagevariante ist und bleibt das Festgeld. Besonders bedingt durch die Hypothekenkrise in den USA sind die Unterschiede zwischen Festgeld und langfristigen Wertpapieranlagen so niedrig wie noch nie.

Festgeld ist hierdurch also durchaus als attraktiv einzuschätzen. Hinzukommt die enorme Steuergünstigkeit. Es wird nun mehr und mehr umgeschichtet. Ab dem 1. Januar 2009 kommt die Abgeltungssteuer. Diese berechnet durch einen 25-prozentigen Aufschlag. Hinzukommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Eine Ausnahme besteht bei solchen Anlegern, welche besonders flexibel in ihrem Investment sein müssen oder wollen. In einem solchen Fall sind vor allem veräußerbare Anleihen die bessere Wahl. Wer diese Flexibilität nicht nötig hat kann getrost einige der frei im Web zugänglichen Festgeld Anlagerechner nutzen. Hierzu stehen in den meisten Fällen einige Übersichtslisten der Festgeldangebote zur Verfügung.

Grundsätzlich bezieht sich die Abgeltungssteuer im Jahre 2009 auf Zinsen, Dividenden, wie auch Wertpapiererträge. Diese müssen jedoch erst ab dem 01. Januar 2009 zufließen um unter diese Regelung zu fallen. Diese Zusatzkosten werden direkt von der jeweiligen Bank einbehalten. Sie gelten als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt dann auch die so genannte Spekulationsfrist. Dies gilt vor allem für private Veräußerungsgeschäfte. Das Halbeinkünfteverfahren, welches bisher gültig war, entfällt ebenfalls. Hierbei war bei Dividenden nur die Hälfte des Ertrages zu versteuern. Dividenden unterliegen also ab 2009 in vollem Umfang der neuen Abgeltungssteuer. Ebenfalls ungültig wird die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Wertpapierverkauf in einem Jahr. Somit sind also auch allgemeine Kursgewinne generell zu versteuern. Eine Sonderregelung betrifft Kursgewinne aus Aktien, welche zum 31.12.2008 ablaufen. Diese bleiben nach bisher geltendem Recht steuerfrei. Eine Ausnahme gibt es diesbezüglich lediglich bei länger als ein Jahr im Depot geführten Wertpapieren.


Zurzeit werden noch 30% Zinsabschlag verlangt. Diese gelten jedoch lediglich als Vorauszahlung auf die zu entrichtende Einkommenssteuer. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 werden die erzielten Einkünfte mit einem persönlichen Steuersatz von 30% Abschlag berechnet. Ebenfalls besteuert werden Erträge aus Lebensversicherungen und der Altersvorsorge. Ab einem Abschluss dieser Wertanlagen vom Jahre 2005 kommt es zur Abschlagsberechnung. Weitere Einschränkungen werden durch die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und einer Gesamtanlegezeit von mindestens 12 Jahren gegeben. Wäre es der Fall, dass die Abgeltungssteuer auch in diesem Fall greifen würde, würden letztendlich lediglich 12,5% der Erträge aus der Lebensversicherung besteuert werden. Zur Vermeidung dieser Privilegierung werden derartige Wertanlagen von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Sollte die Lebensversicherung noch nicht für 12 Jahre Bestand haben, tritt diese Richtlinie ein. Laut bisherigem Recht, war es zuvor nur möglich Steuern zu erheben, wenn die Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre gekündigt wurde.

Erhebliche Einschränkungen ergeben im Punkte Abgeltungssteuer bei Aktienverkäufen. Die Verrechnungsmöglichkeit aller Verluste entfällt hierbei. Der Ausgleich aller Verlustgeschäfte ist somit ab Beginn 2009 lediglich durch andere Wertpapiergewinne möglich. Hierfür ist es geplant eine weitere Einnahmequelle für die Unternehmenssteuerreform herzustellen. Verluste aus Wertpapiergeschäften können somit nur noch durch Gewinne gegen gerechnet werden. Die Einbeziehung von Zinseinnahmen in diese Rechnung ist hiernach nicht mehr möglich. Im Falle der privaten Anleger kommt es zur Einführung eines so genannten Sparerpauschbetrages. Dieser umfasst den Sparerfreibetrag, sowie den Werbungskosten Pauschbetrag. Dies gilt ausschließlich für Einkünfte aus den Kapitalvermögen. Der Sparerpauschbetrag wird 801€ betragen. Ein Abzug von realen Werbungskosten ist somit gänzlich ausgeschlossen.

Der einschneidende Punkt der Abgeltungssteuer ist die Belangung der Dividenden. Das bis hierhin gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt ab dem 01. Januar 2009. Es ergibt sich eine deutlich sinkende Attraktivität für eine Kapitalanlage in Aktien. Einbußen werden sich also in diesem Zusammenhang nicht vermeiden lassen. Demzufolge ist es ratsam noch schnell bis zum 31.12.2008 entsprechend geplante Investitionen umzusetzen. Hiernach aufkommende Kursgewinne sind bis ein Jahr nach dem Kauf nach den alten Regelungen zu versteuern.
(er)

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