Tagesgeld im Ausland

– Tagesgeldkonto im Ausland eröffnen ebenfalls möglich

Das Tagesgeld ist heute eine der beliebtesten Anlageformen überhaupt. Das liegt vor allen Dingen daran, dass das Tagesgeld die tägliche Verfügbarkeit des angelegten Geldes bietet, man sich also nicht über Monate oder Jahre hinweg an die Anlage gebunden fühlen muss. Man kann jederzeit über sein Geld verfügen und so auch problemlos einmal einen finanziellen Engpass überbrücken. Dennoch bietet das Tagesgeld Konto im Gegensatz zum Sparbuch sehr hohe Zinssätze, was es nochmals attraktiver macht.

Nun meinen viele Menschen, ein Tagesgeld Konto könne man nur hierzulande eröffnen. Dass dem nicht so ist, zeigen die Angebote im Ausland. Ob Österreich, Schweiz oder die USA, fast überall kann man heute auch ein Tagesgeld Konto eröffnen, welches ähnlich gestrickt ist, wie das bekannte Tagesgeld hierzulande. Der große Vorteil beim Tagesgeld im Ausland liegt vor allen Dingen in der besseren Wahrung des Bankgeheimnisses. Bereits seit Jahren ist es in Deutschland möglich, dass Vater Staat, bzw. bestimmte Behörden bei den Banken sämtliche Daten über die Bankverbindungen von deren Kunden abfragen können. Der deutsche Bankkunde wird dadurch zum gläsernen Bankkunden, denn die Behörden können nicht nur Bankverbindungen, sondern auch Kontobewegungen abfragen. Dies ist jedoch im Ausland nicht möglich. Selbst die nahen Länder wie Österreich oder die Schweiz gewähren deutschen Behörden keinen Einblick in die Konten. Hierzu wäre es nötig, bei den zuständigen Behörden im Ausland um Amtshilfe zu bitten. Diese wird allerdings nur dann gewährt, wenn der Verdacht auf einen Straftatbestand vorhanden ist.

Dabei muss es sich allerdings um eine Straftat handeln, die auch im jeweiligen Ausland als Straftat angesehen wird. In der Schweiz beispielsweise gilt die Steuerhinterziehung nicht als Straftat. Sollten die deutschen Behörden einen Verdacht hegen, werden sie von der Schweiz keine Amtshilfe erfahren. Auch in punkto Steuerzahlung ist die Geldanlage im Ausland für den deutschen Fiskus nicht nachvollziehbar. Die Kapitalertragssteuern werden auch im Ausland fällig. In der Regel werden sie bei der Ausschüttung der Zinsen direkt einbehalten. Die Bank führt die fälligen Steuern an den Fiskus des Heimatlandes des Anlegers ab, gibt dabei aber keine Namen preis. So können die deutschen Behörden den Steuerzahlungen keine Personen zuordnen und erfahren deshalb auch nichts von den ausländischen Konten, egal ob es sich um Tagesgeld im Ausland oder eine andere Anlageform handelt.
(er)

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