Kann man eine Überweisung zurück buchen lassen?

– Bei der Rückholung oder Stornierung einer Überweisung ist stets Eile geboten

Im Bereich des Zahlungsverkehrs bestehen verschiedene Alternativen, wenn man als Kontoinhaber den Transfer von Geld über das Girokonto veranlassen möchte. Genutzt werden in der Praxis vor allen Dingen die Überweisung, aber auch Dauerauftrag und Einzug per Lastschrift. Im Allgemeinen gilt die Überweisung als die sicherste Methode, auf welche Art und Weise man Geld von einem Konto auf ein anderes Konto übertragen kann.

Doch ist das wirklich der Fall? Kann man eine Überweisung zum Beispiel zurück buchen lassen? Etwas salopp formuliert muss man diese Frage im Grunde mit „Jein“ beantworten. Denn man kann weder grundsätzlich ausschließen, dass die Rückbuchung einer Überweisung durchgeführt werden kann, noch ist garantiert, dass die Rückbuchung immer „funktioniert“. Der entscheidende Faktor dafür, ob eine erfolgreiche Rückbuchung einer bereits getätigten Überweisung stattfinden kann ist der, ob bereits die Gutschrift des überwiesenen Betrages auf dem Konto des Empfängers erfolgt ist. Sollte das der Fall sein, ist der Betrag also bereits auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben worden, somit kann die Überweisung nur noch dann zurück gebucht werden, wenn der Zahlungsempfänger der Rückbuchung zustimmt. Deutlich besser sieht es jedoch aus, wenn noch keine Gutschrift der Überweisung erfolgt ist. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten was zu tun ist, damit die Überweisung zurück gebucht werden kann. Der einfachste Weg kann dann beschritten werden, wenn die Überweisung noch gar nicht auf dem Konto des Überweisenden verbucht wurde. Das kann häufiger der Fall sein, weil sowohl eine online durchgeführte Überweisung als auch eine beleghafte Überweisung mitunter noch einige Stunden im Verarbeitungssystem der Bank auf die nächste Verarbeitung wartet.

In diesem Zeitraum hat die Bank die Möglichkeit, die in Auftrag gegebene Überweisung einfach aus dem System zu entfernen. In diesem Fall hat dann also gar keine Abbuchung auf dem Konto des Überweisenden stattgefunden. Etwas aufwendiger ist die zweite Möglichkeit, falls bereits eine Kontobelastung beim Überweisenden erfolgt ist, die Überweisung also sozusagen bereits auf dem Weg zum Empfänger ist. In diesem Fall muss sich die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Bank des Empfängers in Verbindung setzen und die Bank des Empfängers muss dann eine so genannte Betragssperre auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers eingeben. Durch diese Sperre, welche den exakten Überweisungsbetrag beinhalten muss, wird dann verhindert, dass dieser Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird. Der Betrag wird dann automatisch an den Überweisenden zurück gebucht und somit ist die Rückbuchung der Überweisung erfolgt. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die meisten Banken Gebühren für eine Betragssperre veranschlagen. (er)

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