Vermögensschadenhaftpflicht für Selbstständige sinnvoll?

– Kosten und Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Vergleich

Abhängig beschäftige Personen sind schon alleine aufgrund der in Deutschland bestehenden Sozialversicherungspflicht vor vielen Risiken geschützt, wie zum Beispiel davor, die Kosten für medizinische Behandlungen selbst tragen zu müssen. Zudem sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sodass im Alter zumindest eine Basisversorgung durch die Rente gewährleistet werden kann. Gegenüber den Arbeitnehmern sind Selbstständige per Gesetz deutlich weniger abgesichert, nämlich im Prinzip fast gar nicht.

Denn Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern und sind auch nicht bei Arbeitslosigkeit oder bei einem Arbeitsunfall abgesichert. Daher müssen Selbstständige sich zum Beispiel auch selbst um eine Altersvorsorge kümmern und noch in anderen Bereichen tätig werden, was den Versicherungsschutz angeht. Zu den spezielleren privaten Versicherungen, die eventuell auch für einen Selbstständigen sehr interessant und wichtig sein können, gehört unter anderem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die für Selbstständige und freiberuflich Tätige gedacht ist. Denn Arbeitnehmer sind in der Regel - wie schon zuvor in den Beispielen angeführt - per Gesetz bzw. über ihren Arbeitgeber versichert.

Im Zuge der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden versichert, die der Versicherte aus Versehen bei anderen Personen verursacht. Wichtig zu beachten ist auch, dass diese Schäden nur versichert sind, wenn sie im Zuge der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verursacht worden sind. Vorrangig Selbstständige, die im Dienstleistungssektor tätig sind, sollten ernsthaft über den Abschluss dieser Versicherung nachdenken. Denn gerade im Dienstleistungssektor nimmt der Selbstständige oftmals fremde Vermögensinteressen wahr bzw. ist als Berater tätig. Berufsgruppen, die vorrangig die Zielgruppe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind, sind u.a. Ärzte, Notare, Anwälte, Steuerberater und Architekten.

Ein klassisches Praxisbeispiel dafür, wann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der vereinbarten Leistung eintreten muss, ist zum Beispiel der Fehler eines Architekten bei der Berechnung bestimmter Maße. Berechnet der Architekt zum Beispiel die Maße eines Dachgeschosses falsch und muss daher eine kostenpflichtige Korrektur am Dach vorgenommen werden, ist dies für den Bauherrn bzw. Immobilieneigentümer ein klassischer Vermögensschaden, den der Architekt zu verantworten hat. (er)

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