Wann eine Vollkaskoversicherung sinnvoller ist

– Vollkasko und Teilkaskoversicherung im Vergleich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert bekanntlich Schäden, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr verursacht hat, also so genannte Fremdschäden. Es gibt jedoch ebenso eine Autoversicherung, die für Schäden aufkommt, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen und durch Fremdeinwirkung verursacht worden sind. Es handelt sich dabei um die Kaskoversicherung.

Diese Versicherung wird in zwei vom Leistungsumfang her unterschiedliche Varianten angeboten, nämlich als Vollkaskoversicherung und als Teilkaskoversicherung. In vielen Fällen reicht dem Kfz-Halter der Abschluss einer Teilkaskoversicherung aus, es gibt aber auch Situationen, in denen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoller sein kann. Damit man beurteilen kann, ob für einen selbst eher der Abschluss der Teil- oder der Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, muss man die Unterschiede zwischen den zwei Varianten kennen. Grundsätzlich ist es übrigens so, dass jede Vollkasko automatisch eine Teilkasko enthält. Mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung kann man also alle Leistungen der Teilkasko automatisch nutzen. Zu den Schadensursachen, die demnach sowohl von der Teilkasko als auch von der im Rahmen der Vollkasko enthaltenen Teilkasko reguliert werden, zählen vor allem Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl, Marderbiss und Aufprall mit Wild. Wichtig sind nun jedoch vor allem die Schadensursachen, die ausschließlich von der Vollkaskoversicherung anerkannt werden und bei denen später eine Regulierung stattfindet. Dabei handelt es sich um drei Hauptleistungsarten, die nur die Vollkasko anbieten kann. So reguliert nur die Vollkaskoversicherung Schäden aufgrund von Vandalismus, durch unfallflüchtige Personen oder nicht strafmündige Kinder und vom Fahrer/Halter selbst verursachte Schäden an seinem Fahrzeug werden von der Vollkaskoversicherung reguliert.

Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen kann. Man sollte also keinesfalls leichtfertig im Straßenverkehr sein, nur weil man vollkaskoversichert ist. Die Frage, die sich nach diesen Informationen nun stellt ist nach wie vor, wann nun eine Vollkaskoversicherung sinnvoller als eine Teilkaskoversicherung ist? Im Allgemeinen wird empfohlen, dass man eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte, wenn ein Neuwagen oder ein bis zu drei Jahre altes Fahrzeug versichert werden soll. Die Begründung ist hier, dass der Wert des Fahrzeuges noch relativ hoch ist, sodass der Schutz der Vollkasko in den angesprochenen Fällen sinnvoll sein kann. Manche Verbraucher sind zwar der Meinung keine Vollkaskoversicherung zu benötigen, weil sie so vorsichtig fahren, dass keine selbst verursachten Schäden entstehen können. Nimmt man aber dann die Schadensursachen Vandalismus oder durch Kinder verursachte Schäden, so kann man diese Gefahren nicht ausschließen oder verringern. Letztendlich ist es jedoch bei der Vollkaskoversicherung wie bei fast jeder anderen Versicherung auch: der Verbraucher muss im Einzelfall stets Preis und Leistung im Bezug zum möglichen Risiko setzen und sich dann für oder gegen einen erweiterten Versicherungsschutz entscheiden. (er)

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