Wann in Rente gehen

– Vorteile und Nachteile vorzeiger Rente

In der heutigen Zeit ist dies wohl die mit am häufigsten gestellte Frage überhaupt. Man bezeichnet die vorzeitige Rente auch als die sogenannte Inanspruchnahme. Nun ist es aber durchaus in Deutschland keine Seltenheit mehr, dass die vorgezogene Altersrente die bekannteste und auch am häufigsten angewandte Form, der persönlichen Rentenübergangsgestaltung ist. Der Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ist nicht für jeden Bürger einfach und bringt in jedem Fall auch Vorteile, aber eben auch einige Nachteile.

Es ist ja bekannt, dass nach der gesetzlichen Zielsetzung die Renten erst ab dem 63. oder 65 Lebensjahr beginnen sollen. Allerdings ist es nun möglich, die Rente vorzeitig zu beginnen. Der Nachteil hierbei wäre dann für die Beansprucher, dass sich die Rentenhöhe allerdings pro Monat um circa 0,3 Prozent verringern kann. Diese prozentuale Verringerung wirkt sich dann auch auf die gesamten und zukünftigen Rentenbezüge aus. Ein weiterer Nachteil bei der vorzeitigen Inanspruchnahme ist mit der Tatsache zu nennen, dass die Rente dann auch noch nach Vollendung des 65. Lebensjahres des Betroffenen und dessen Hinterbliebenen weiterhin gekürzt werden wird. Es wurde in den letzten Jahren sehr häufig vom vorgezogenen Rentenbeginn gesprochen, jedoch sollte man nicht vergessen, dass dieses Modell nicht jedem Versicherten offen steht. Es besteht hier immer noch die Regelung, dass die vorzeitige Rente nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich ist. Hierzu zählen unter anderem die Maßgabe, dass Personen die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können, ab den 63. Lebensjahr in Rente gehen können. Ebenfalls können schwerbehinderte Menschen schon ab dem 60. Lebensjahr vorzeitige Inanspruchnahme anmelden. Hier muss jedoch ein Gutachten vorliegen, welches die Schwerbehinderung bestätigt. Auch hier besteht die Regelung, dass die Personen einen 35 Jahre langen Versicherungszeitraum nachweisen können.

Die Frage nun zu beantworten, wann man in Rente gehen kann, ist eine berechtigte Frage. Vor allem aber sollte hierbei bedacht werden, dass man ohne jegliche Abzüge in die Rente gehen kann. Hierbei ist auch wichtig, dass man auch die ganz normale Altersrente der gesetzlichen Versicherung in Anspruch nehmen sollte. Auch hierfür sind Voraussetzungen Bedingung. Hierfür gilt besonders für Menschen die nach dem 1.1.1964 geboren sind, dass diese Personen nur nach dem Beenden des 67. Lebensjahres in die abschlagsfreie Rente gehen können. Für Personen, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, gilt die Regelung, dass man hier ohne Abzüge mit 65 Jahren, in die Rente gehen kann. Wichtig ist, dass das 65. Lebensjahr vollendet sein muss und das weiterhin mindestens 5 Jahre, in die Rentenkasse eingezahlt worden ist. Rentenanspruch für Personen welche zwischen den Jahren 1947 und 1964 geboren worden sind besteht, wie folgt, dass hier eine stufenweise Erhöhung des Eintritts vonstattengehen wird. Der Jahrgang ist bestimmend für den Erhalt einer Altersrente. Wer nun aber nach dem 1.1.1947 und vor dem 1.1.1949 geboren ist, der kann einen abschlagsfreien Rentenantrag stellen. Wichtig ist auch hierbei wiederum, dass man das 65. Lebensjahr vollendet haben muss.

Die Sonderregelung für den Bezug bei vorzeitiger Rente ist ebenfalls als vorteilhaft zu bezeichnen. Hier kommen besonders lange Versicherte auf ihre Kosten, die Personen können dann auch ohne Abzüge mit 65 Jahren in die verdiente Rente gehen. Trotz aller positiven Meldungen ist auch anzumerken, dass man immer eine gute und effiziente Vorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung getroffen haben sollte. Hier gibt es in Deutschland die unterschiedlichsten Modelle für die private Vorsorge. Wenn man bedenkt, dass die sogenannte Grundsicherung der Rente in Deutschland bei 627 Euro liegt, ist das schon einmal positiv zu werten. Denn wenn ein Bürger mit seiner Rente einen geringeren Betrag erhalten sollte, wird die Rente bis zur Grundsicherung von 627 Euro aufgefüllt werden müssen.

Als Fazit kann angemerkt werden, dass es jedem frei steht, vorzeitig in die Rente gehen zu können, allerdings muss man dann auch mit den Abzügen leben. Die vorhandenen Auslaufruhegelder und die 58-er Regelung sind hier als die Auslaufmodelle zu betrachten und sind bald nicht mehr relevant. Klar gesagt werden kann weiterhin, dass Arbeitslose und auch Schwerbehinderte, Frauen können schon vor dem65. Geburtstag in Rente mit Abschlägen gehen. Richtig ist auch, wer früher aufhört, zu arbeiten, wird länger Rente beziehen können. (er)

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