Welche Lohnsteuerklasse lohnt sich wann?

– Lohnsteuerklassenempfehlung für Singles und verheiratete Paare

Nun stellen sich viele Menschen ja immer noch die Frage, für wen nun die Steuerklasse zutreffend ist und vor allem aber, welche die Beste ist. Hier unterscheidet sich wirklich, ob man Single oder ein verheiratetes Paar ist. Man muss aber auch sagen, dass sich ganz deutlich zeigt, dass unser lieber Fiskus die Singles deutlich benachteiligt. Das Alleinsein oder das Alleinleben wird in Deutschland durch die Finanzbehörde erheblich bestraft und im Gegensatz dazu, kann nachgewiesen werden, dass aber Verheiratete bevorzugt behandelt werden.

Jeder Alleinlebende bekommt doch regelmäßig einen leuchtenden Blick, wenn er nur das Wort Ehegattensplitting hört. Ganz besonders hier werden die Unterschiede deutlich, denn die Verheirateten können sich ja bekanntlich die Lohnsteuerklasse aussuchen. Beim sogenannten Ehegattensplitting bekommen die Singles deshalb glänzende Augen, weil sich dahinter ein erheblicher Steuervorteil verbirgt. Ganz genau bedeutet dieser Fakt, dass Paare, allerdings nur mit Trauschein, bezahlen weniger Steuern bei gleichem Gesamteinkommen wie die Singles. Das erklärt sich aus der sogenannten gemeinsamen Veranlagung, denn hier wirkt die Steuerprogression nicht so deutlich wie bei der sogenannten Single-Einzelabrechnung. Aber das ist ja noch nicht alles, denn die verheirateten Paare profitieren noch weiter beim Finanzamt durch den Pauschbetrag. Das bedeutet ganz klar, dass die Werbekosten hier, die sehr steuersparend sind, einfach abgegolten sind und eben nicht, wie bei den Singles, einzeln nachgewiesen werden müssen.

Aber sicher können auch die Singles Steuern einsparen, ohne dass sie sich nun gleich verheiraten müssen. Besonders wichtig für die Singles ist, dass für sie nur die Lohnsteuerklasse I oder in einigen Fällen auch die Steuerklasse II in Frage kommen. Bei der Lohnsteuerklasse II ist wichtig, dass die auch für Personen aus der Steuerklasse I greift, wenn der Fakt gegeben ist, dass ein Entlastungsbetrag in Frage kommt und wenn sie alleinerziehend sind. Dem Finanzministerium liegen ja in Deutschland besonders die Alleinerziehenden am Herzen und hier kann der Single doch vom Fiskus profitieren. Die Ledigen haben aber ebenso Anspruch auf die Sparfreibeträge und auf die Werbekostenpauschalen bei ihren erwirtschafteten Einkommen, wie die verheirateten Paare und die sollten auch geltend gemacht werden. Ebenso kann der Single gleichermaßen seine Sonderausgaben und andere Belastungen beim Finanzamt geltend machen. Weiterhin gibt es für Singles, welche vom Partner getrennt sind und diesem auch noch Unterhalt zahlen, die Möglichkeit, eben diese Ausgaben abzurechnen. Sieht man nun einmal vor der Variante der Geltendmachung der Splittingmöglichkeit ab, so kann auch der Single seine Ansprüche beim Finanzamt gut geltend machen.

Es ist ja eigentlich ganz einfach, denn wer viel an Steuern bezahlen muss, der kann ebenso viel wieder absetzen, das sollte gerade den Singles klar werden. Dieser Grundsatz basiert darauf, dass man mit ansteigendem Einkommen auch die Steuerlast ansteigt. Das bedeutet also, dass jeder Euro den ein Single beim Fiskus abrechnen kann, auch eine Ersparnis bringt, die auch deutlich höher wie bei Verheirateten sein kann. Die verheirateten Paare kommen aber trotz alle dem ganz gut beim Fiskus weg, das ist eine Tatsache und auch nachgewiesen. Nimmt man nur den Fakt, dass die Ehepaare aus den Lohnsteuerklassen frei wählen können, welche für sie nun gerade die Richtige ist, um viel Steuern einsparen zu können, ist dieser Punkt schon sehr deutlich. Verheiratete können eben frei wählen, ob die Steuerklasse IV veranlagt werden soll oder ob sie doch lieber die Kombination aus Steuerklasse III und V wählen. Bei der Steuerklasse IV handelt es sich um die Lohnsteuerklasse, die nur für verheiratete Paare zulässig ist und wenn beide Eheleute im Beruf stehen. Bei der Kombination von III und V muss allerdings der Fakt gegeben sein, dass ein Partner erheblich mehr verdient. An diesem meist verwendeten Modell wird ganz deutlich, dass Frauen auch heute noch erheblich weniger verdienen, als die Männer, denn dieses Modell wird von 84 Prozent der Männer gewählt. (er)

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