Abbau von Versorgungsleistungen im Sozialversicherungsbereich

– Gesetzliche Kassen unter Druck

Die gesetzlichen Sozialversicherungen müssen ihre eigentlichen Aufgaben aus dem Beitragsaufkommen finanzieren, lediglich für vom Gesetzgeber geforderte Zusatzaufgaben, welche als versicherungsfremde Leistungen gelten, ist eine Finanzierung aus Steuermitteln vorgesehen. Zur Vermeidung weiterer Beitragssteigungen beschloss der Gesetzgeber einen teilweisen Abbau von Versorgungsleistungen im Bereich der Sozialversicherungen. Die meisten Leistungsverminderungen sind mit der Agenda 2010 verbunden, einige Maßnahmen wie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgten jedoch bereits viele Jahre früher.

Die Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 wurde von Betroffenen ebenfalls als Abbau einer früheren Leistung der Sozialversicherung wahrgenommen, tatsächlich handelte es sich aber auch bei der bis dahin höheren Arbeitslosenhilfe um eine Leistung aus Steuermitteln. Ein deutlicher Abbau bestehender Sozialleistungen in der Arbeitslosenversicherung stellt jedoch die Beschränkung der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I auf maximal zwölf Monate dar; lediglich ältere Arbeitnehmer können diese Leistung ein halbes Jahr länger beziehen. Die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters stellt einen eindeutigen Abbau von Versorgungsleistungen im Sozialversicherungsbereich dar, da diese Maßnahme zu einer längeren Lebensarbeitszeit oder zu einer verringerten Rentenzahlung führt, falls der Versicherte nicht in der Lage ist, bis zum Erreichen des vorgegebenen Datums des Rentenbeginns zu arbeiten.

Die Koppelung künftiger Rentenerhöhungen an die Entwicklung der durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelte führt zu einem weiteren Sozialabbau der Rentenversicherung. Besonders bedenklich erscheint, dass die künftigen Renten heutiger Geringverdiener unterhalb des Existenzminimums liegen werden. Ende 2012 beschloss die Regierung zwar eine Aufstockung geringer Renten, für deren tatsächlichen Erhalt Rentner jedoch zahlreiche Bedingungen erfüllen müssen. Der spürbarste Abbau von Versorgungsleistungen fand jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Im Gegensatz zu früher müssen Sehhilfen mit wenigen Ausnahmen von den betroffenen Patienten vollständig selbst bezahlt werden. Ebenso sind viele pflanzliche Arzneimittel nicht mehr erstattungsfähig, obgleich diese Maßnahme nur bedingt zu Einsparungen führt, da Ärzte in vielen Fällen statt des sanften pflanzlichen Mittels von der Krankenkasse weiterhin bezahlte chemische Medikamente verschreiben. Bei der Versorgung der Versicherungsnehmer mit Zahnersatz war der grundsätzliche Abbau von Leistungen der Krankenversicherung zugleich mit einer Verbesserung verbunden. Die Krankenkassen bezahlen zwar nur noch geringe Festzuschüsse; diese erhalten Patienten aber auch, wenn sie sich für eine vormals nicht erstattungsfähige Form hochwertigen Zahnersatzes entscheiden. Mit Beginn des Jahres 2013 wird eine Maßnahme zum Abbau der Leistungen im Bereich der Krankenversicherung zurückgenommen, da die Praxisgebühr entfällt. Dennoch werden Patienten auch in Zukunft bei Ärzten Zahlungen leisten müssen, da einige sinnvolle Untersuchungen von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur beim Vorliegen bestimmter Diagnosen durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt werden. Auch wenn der Abbau von Sozialleistungen tatsächlich Beitragssteigungen verhindert, belastet er alleine die Versicherten, während die Beitragsentlastungen auch Arbeitgeber entlasten. (er)

weitere Artikel
Zusatzversicherungen und deren Sinnhaftigkeit im Vergleich

Private Krankenversicherungsgesellschaften umwerben Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen intensiv, um sie zum Abschluss privater Krankenzusatzversicherungen zu bewegen. Das Angebot entsprechender Versicherungen ist groß, allerdings ist nicht jeder Zusatzschutz für alle Versicherten gleichermaßen ...weiter

Unterschiede zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung

In den Medien wird häufig auch die Lebensversicherung erwähnt, wenn es zum Beispiel um allgemeine Risikovorsorge oder um die private Altersvorsorge geht. Der Begriff Lebensversicherung ist in dem Zusammenhang allerdings ...weiter

Was ist bei Kündigung der Risikolebensversicherung alles zu beachten?

Es gibt heute eine Vielzahl von Versicherungen, die von den Verbrauchern genutzt werden können. Neben der wichtigen Krankenversicherung sowie der Rentenversicherung sind es vor allem auch private Versicherungen, über die ...weiter

Preisvergleich bei Tierversicherungen für Hunde

Versicherungen gibt es heute in nahezu allen erdenklichen Varianten, und selbst für Tiere werden mittlerweile einige Versicherungen angeboten. So kann man seine Haustiere zum Beispiel in Form einer Tierkrankenversicherung absichern ...weiter

Vertragsbestandteile zur Schadensregulierung

Grundsätzlich gelten die meisten Deutschen als sehr gut versichert. Statistisch zahlen die Bundesbürger im Durchschnitt jährlich Versicherungsbeiträge, die in der Summe mehr als 2.000 Euro betragen. Während es einige sehr ...weiter