Abgeld bei Geldanlagen und Renditeerwartung

– Was ist das Abgeld beim Wertpapierhandel?

Das Abgeld meint im Wertpapierhandel bei neuen Wertpapieren die Differenz zwischen dem nominellen Wert eines Wertpapieres und seinem niedrigeren Verkaufskurs. Des Weiteren wird der Begriff analog zu seiner Verwendung im Bereich des Währungshandels auch bei Wertpapieren gelegentlich verwendet, um die Differenz zwischen dem Verkaufskurs eines Wertpapiers und dem Rückkaufwert anzugeben.

Wesentlich häufiger als der deutsche Begriff Abgeld verwendet die Finanzbranche das aus der lateinischen Sprache entlehnte Wort Disagio, ein sehr seltenes Wort für die gleiche Erscheinung lautet Damnum. Bei bereits auf dem Markt gehandelten Wertpapieren bezeichnet das Abgeld den Unterschied zwischen dem Börsenkurs des Wertpapieres und dem Nominalwert, sofern dieser vom Börsenkurs unterschritten wird. Bei der Neuauflage von Wertpapieren ist ein Abgeld grundsätzlich erlaubt, durch das Börsenrecht verboten wird das Disagio jedoch bei der Emission von Aktien und Anteilen an einer GmbH. Die Höhe des Disagios kann natürlich als fester Betrag angegeben werden, üblich ist jedoch die Angabe in Form eines Prozentsatzes vom Nennwert des Wertpapiers. Auch in Verbindung mit Optionsscheinen kennt die Börse den Begriff des Abgeldes. In diesem Fall meint das Disagio den Betrag, um welchen der Kauf ausgewählter Aktien mittels des Optionsscheines günstiger als der direkte Erwerb der Papiere ist.

Ein Abgeld ist beim Erwerb neuer Aktien zwar nicht zulässig, beim Kauf bereits auf dem Markt befindlicher Anteilsscheine durch den Optionshandel greift dieses Verbot jedoch nicht. Bei festverzinslichen Wertpapieren erwirbt der Käufer durch das Abgeld einen zusätzlichen Gewinn. Wenn er eine Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 1000 Euro und einem Disagio in Höhe von zwei Prozent erwirbt, zahlt er beim Kauf des Wertpapieres lediglich 980 Euro, am Ende der Laufzeit werden ihm jedoch 1000 Euro zurückgezahlt. Auf diese Weise erhöht das Abgeld die Einnahmen und auch den effektiven Zinssatz der Anlage. Der Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Betrag der Rückzahlung gilt steuerlich im letzten Jahr der Laufzeit als Einnahme. Faktisch wird ein Teil der Zinsen für das Wertpapier durch das Abgeld jedoch bereits beim Kaufpreis berücksichtigt, während die nominellen Zinsen auf die gesamte Nennsumme gezahlt werden. In der Vergangenheit waren abgezinste Sparbriefe eine sehr beliebte Anlageform, welche ebenfalls ein Abgeld enthielten. Bei dieser Form des Sparbriefes zahlte der Kunde beim Erwerb den um die Zinserträge reduzierten Betrag und erhielt nach dem Ablauf der vereinbarten Anlagedauer den vollständigen Nennwert ausgezahlt.

(er)

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