Aktuelle Geldanlagen ohne Ausgabeaufschlag

– Geldanlage und Investment in Umbrellafonds

Der Begriff Umbrella Fonds stammt aus dem Englischen und bezeichnet eine Investition in mehrere Unterfonds, die man auch Subfonds nennt. Die einzelnen Fonds sind eigenständig, werden aber von einer Investmentgesellschaft verwaltet. Bei den Fonds kann es sich um verschieden Anlageschwerpunkte handeln, beispielsweise Rentenfonds, Aktienfonds oder Optionsfonds. Erstmals gab es Umbrella Fonds in Großbritannien im Jahre 1984.

Bei einem Umbrella Fonds hat der Anleger den Vorteil, dass er keine Ausgabeaufschläge zahlen muss, wenn er den Fond wechseln möchte. Im Gegensatz zu den so genannten Dachfonds hat ein Anleger bei Umbrella Fonds die Möglichkeit, seine Fonds selbst zu wählen. Der Umbrella Fond wird in Luxemburg realisiert und wird dann über den Europa Pass in Deutschland und anderen EU-Ländern angeboten. Hierbei können unterschiedliche Währungen, Anlagearten, Industriesektoren oder Wirtschaftsregionen in den verschiedenen Teilfonds enthalten sein. Der Wert der Teil-Fonds wird für jeden einzelnen errechnet und jeder Anleger wird nur an den Erträgen beteiligt, in deren Fonds er auch investiert hat. Der Anleger entscheidet selbst, zu welchen Teilen er in die einzelnen Fonds investieren möchte. Ebenso frei gestaltbar ist das Anbieten eines Fonds, hierbei können jederzeit neue Teilfonds aufgenommen werden, um so auf Kundenwünsche oder auch aktuelle Trendsetter einzugehen. Das macht den Umbrella Fonds besonders attraktiv. Als Anbieter erreicht man durch den Umbrella Fond eine hohe Marktnähe und man kann sehr schnell auf Kundenwünsche reagieren. Man hat selbst einen großen Gestaltungsspielraum und bietet diesen auch seinen Kunden.

Allein der Vorteil, dass man besonders kostengünstig, oder sogar kostenfrei von einem Fond zum anderen wechseln kann, ist für viele Anleger ein Grund, überhaupt in Umbrella Fonds zu investieren und nicht den Anbieter zu wechseln, sondern den Subfonds, sollte es der Markt erfordern. Beim Eintritt in den Umbrella Fond wird einmalig der Ausgabeaufschlag für den Anleger erhoben. Danach wird dieser aber nicht mehr entrichtet, auch nicht bei einem Subfondwechsel. Steuerlich gesehen gibt es bei den Umbrella Fonds keine besonderen Vorteile gegenüber den anderen Geldanlagen. Zwar wird der Umbrella Fond in Luxemburg realisiert und man zahlt in Luxemburg für die Einkünfte der Teilfonds keine Steuern, aber als Nichtansässiger und jemand der zumindest keine Betriebsstätte in Luxemburg hat, wird der Ertrag aus dem Fond nach dem jeweiligen Heimatland besteuert.

Das Teilfondvermögen wird in der Regel auch in diesem Land, in dem der Anleger ansässig ist investiert. Hinsichtlich der Zins- und Kapitalerträge kann der Anleger einer individuellen Besteuerung unterliegen aufgrund seiner nationalen Steuervorschriften. Vergütung und Kosten bei der Investition in einen Umbrella Fond richtet sich vor allem nach den Anteilen. Das gilt auch bei der Rückgabe von Anteilen, hierbei wird aber kein Rücknahmeabschlag, wie beispielsweise der Ausgabeabschlag, erhoben. Allgemein sollte man sich fachlich beraten lassen, bevor man in einen Umbrella Fond investiert. Es gibt unterschiedliche Umbrella Fonds mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften, Bedingungen und vor allem Kosten und Gebühren. Nicht bei allen Umbrella Fonds sind Wechsel zwischen den Subfonds immer kostenlos, oder die Wechselanzahl pro Jahr unbegrenzt. Zusätzlich sollte man bedenken, dass auch der Kapital- und Zinsertrag aus dem Fond in Deutschland zu versteuern ist. (er)

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