Anbieter und Leistungen einer Insolvenzversicherung im Vergleich
– Welche Unternehmen benötigen eine Insolvenzversicherung?
Nicht nur für Privatpersonen werden am Versicherungsmarkt zahlreiche Versicherungen angeboten, sondern auch Unternehmen und Selbstständige können einige Versicherungen abschließen, die oftmals nicht nur sinnvoll, sondern wichtig zur Absicherung der Existenz sind. Eine dieser gewerblichen Versicherungen ist die sogenannte Insolvenzversicherung, die von verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wird. Im Wesentlichen kommen der Insolvenzversicherung zwei Aufgaben zu.
Zum einen den Versicherungsnehmer (das Unternehmen) vor Regressforderungen zu schützten, die von Gläubigern nach dem Eintritt einer Insolvenz gestellt werden können und zudem besteht die Aufgabe auch darin, den jeweiligen Kunden des Unternehmens insoweit zu schützen, als dass dessen geleistete Zahlung nach der Insolvenz abgesichert ist. Inzwischen können Unternehmen aus verschiedenen Branchen auf eine solche Insolvenzversicherung zurückgreifen. Vorrangig sind es allerdings Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die von dieser Versicherung regen Gebrauch machen. Die ersten Unternehmen, die eine derartige Spezialversicherung abgeschlossen haben, kamen aus der Reisebranche. Eine Ursache ist, dass eine Insolvenzversicherung für Reiseunternehmen seit geraumer Zeit per Gesetz vorgeschrieben ist.
Vor allem die Reiseveranstalter sind es, die sich und ihre Kunden mit der Insolvenzversicherung schützen möchten. Konkret muss jeder Reiseveranstalter die Versicherung abschließen, der im Bezug auf die Anzahl der Reisetage eine festgelegte Mindestgrenze überschreitet. Neben den Reiseunternehmen sind es auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die häufig eine Insolvenzversicherung abschließen. Gleiches gilt auch für viele Vereine und Clubs. In diesen Fällen ist die Versicherung jedoch nicht per Gesetz vorgeschrieben. Damit das Verfahren rund um die Insolvenzversicherung möglichst einfach ist, gibt es vorrangig in der Reisebranche die vielfach genutzten Sicherungsscheine.
Diese Scheine sind quasi ein Nachweis für den Kunden, dass der Veranstalter eine Insolvenzversicherung hat und somit die eventuellen Kosten, auf denen der Kunde im Insolvenzfall sonst sitzenbleiben würde, übernommen werden. Damit der Kunde seine Ansprüche geltend machen kann, muss er im Schadensfall nur noch den Sicherungsschein vorlegen und kann auf diese Weise dann direkt eine Erstattung der Auslagen verlangen. Heutzutage wird die Insolvenzversicherung jedoch keineswegs nur in der Reisebranche genutzt, sondern auch bei vielen anderen Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerksunternehmen oder auch Veranstalter von Konzerten und anderen Events. (er)
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