Rentenfonds, die sich auf Wandelanleihen und Optionsanleihen konzentrieren

– Anlagen in Rentenfonds und ihre Variationsmöglichkeiten

Im Allgemeinen investieren Rentenfonds das Fondsvolumen der Anleger in fest und variabel verzinste Wertpapiere. Dies betrifft auch solche Rentenfonds, welche sich auf Wandel- und Optionsanleihen konzentrieren. Unter Optionsanleihen versteht man im Allgemeinen so genannte Inhaberschuldverschreibungen. Unter einer Inhaberschuldverschreibung versteht man eine gesonderte Form der Schuldverschreibung.

Hierbei ist der Inhaber der entsprechenden Verbriefung nicht namentlich erwähnt. Dies bedeutet die Rechte des Gläubigers liegen in Hand der jeweiligen Person, welche die entsprechende Schuldverschreibung besitzt. Eine ebenfalls gebräuchliche Form der Schuldverschreibungen bilden Namens- und Rektaschuldverschreibungen. Bei diesen Varianten wird der Gläubiger namentlich fest gehalten und dementsprechend in schriftlicher Form ausgewiesen. Eine weitere Form bildet die Mischvariante zwischen Namensurkunden und Inhaberklausel. In diesem Zusammenhang verwendet man die Bezeichnung des Orderpapieres. Bei der Inhaberschuldverschreibung handelt es sich also um eine recht formlose Variante der Schuldverschreibungen. Hierbei handelt es sich auch aus diesem Grund um die vorherrschende Form. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die so genannten Bundesanleihen. Der größte Vorteil der Inhaberpapiere ist die Möglichkeit der formlosen Übertragbarkeit. Auch eine Schenkung ist möglich. Namenspapiere hingegen gelten als sichere Schuldverschreibung. Optionsanleihen sind also durchaus vielschichtig. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei jedoch um verzinsliche Wertpapiere. Diese verbriefen eine Forderung, wie auch den Optionsschein. Ebenfalls wird hierdurch ein Bezugsrecht auf die jeweiligen Wertpapiere hergestellt. Eine der hauptsächlichsten Voraussetzung zur Ausgabe von Optionsanleihen ist die bedingte Kapitalerhöhung.

Die Auflage von Rentenfonds erfolgt durch so genannte Rentenfondsgesellschaften. Diese werden auch als Kapitalanlagegesellschaften, oder KAG bezeichnet. Das Investment des Anlagevermögens kann in unterschiedliche Optionen erfolgen. Das Fondsvermögen selbst gilt rein rechtlich als Sondervermögen. Abhängig von der Orientierung des Fonds erfolgt die Anlage des vorhandenen Kapitals ins Pfandbriefe, Optionsanleihen, oder Wandelschuldanleihen. Rentenfonds werden zu den offenen Investmentfonds gezählt. Diese zeichnen sich vor allem durch eine nicht fest vorgeschriebene Laufzeit aus. Das bedeutet der Anleger ist selbst entscheidungsmächtig bezüglich des Zeitpunktes der Investmenttätigung und der Auslösung des Kapitals. Der Wert der Anteile wird zu jedem Börsentag aktuell berechnet. Die entsprechende KAG ist verpflichtet die Wertanteile zu dem jeweils gültigen Preis wieder zurück zu kaufen. Dies ist bei einer geschlossenen Fondsvariante nicht möglich. Die Kurse bestimmen sich durch die Expertise von zertifizierten Börsenmaklern. Die entsprechenden Kurse sind dann an der Börse, in entsprechenden Fachzeitschriften und im Internet abrufbar. Grundlegend unterscheidet man den so genannten Ausgabekurs vom Rücknahmekurs. Diese können je nach Anbieter differieren.

Im Allgemeinen ist der Wert der Ausgabe höher, als der Rücknahmewert. Dies ist vor allem mit der notwendigen Begleichung von Gebühren zu begründen. So ist es beispielsweise üblich einen Ausgabeaufschlag auf den erstandenen Fondsanteil zu zahlen. Dieser fällt beim Verkauf der Anteile nicht noch einmal an. Der übliche Ausgabeaufschlag liegt etwa bei 3 bis 6% des Anlagevolumens. Zusätzlich werden Verwaltungs- und Managementgebühren erhoben. Je nach Anbieter können sich diese Gebühren wertmäßig unterscheiden. Der geschlossene Rentefonds beinhaltet einen festgelegten Zeitraum in dem das Investment fest im Fonds angelegt ist. Eine vorzeitige Auslösung des Kapitals ist hierbei nicht möglich. Beteiligungs-, oder auch Fondsgesellschaften werben vorher festgelegte Summen von den Anlegern ein. Mit diesen Mitteln werden dann im Vorfeld genau bestimmte Projekte finanziert. Ist die erforderliche Summe dann vorhanden, spricht man von einer Schließung des Fonds. Danach werden keine weiteren Werbungsgesuche unternommen und auch keine weiteren Investitionen zugelassen. Die entsprechend erworbenen Mittel werden für die Finanzierung des genau definierten Projektes eingesetzt.

Ein wichtiger Kostenfaktor in Bezug auf Rentenfonds ist der Ausgabeaufschlag. Hierzu existieren jedoch auch Fondsvarianten, welche diese Kostenposition nicht berechnen. Oftmals werden die entgangenen Gebühren jedoch auf andere Positionen, wie etwa die Verwaltungsgebühr aufgeschlagen. Wird ein auch als Agio bezeichneter Ausgabeaufschlag verlangt, fällt dieser nur einmalig beim Kauf an. Hierbei handelt es sich um einen prozentualen Anteil des Investitionsvolumens des jeweiligen Anlegers. Grundsätzlich gilt, der Ausgabepreis ist immer höher als der Rücknahmewert der Investmentfondsanteile. Dies ist vor allem mit dem Agio und weiteren Gebührenposten zu begründen. Im Allgemeinen werden Gebühren wie der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten eingesetzt. Die letztendliche Höhe dieser Gebühr muss im Vorfeld der Vertragsschließung festgelegt werden. Durch eine entsprechende Annahme des Angebotes durch den Kunden macht den so geschlossenen Vertrag rechtsgültig und verbindlich.

Der übliche prozentuale Abschlag durch den Ausgabeaufschlag berechnet man im Bereich zwischen 3 und 6%. Hierzu existieren zwei verschiedene Varianten der Berechnung dieser Gebühr. Die erste Variante multipliziert den Ausgabepreis mit 100 und teilt dieses durch die Differenz von Rücknahmepreis und 100. Das Ergebnis drückt den Ausgabeaufschlag in Prozent aus. Die zweite Möglichkeit teilt den Rücknahmepreis durch den Ausgabepreis und multipliziert das Ergebnis mit 100. Das Ergebnis ist abermals der Ausgabeaufschlag in Prozent. Zu beachten sind besonders Online Angebote mit gesenkten Ausgabeaufschlägen. Dieser werden häufig von so genannten Discountbanken angeboten.
(er)

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