Ansprüche auf Versorgungsausgleich nach Scheidung
– Berechnung von Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt
Das Rentensystem basiert in Deutschland unter anderem darauf, dass jeder Bürger durch seine Einzahlungen in die Rentenkasse mehr oder weniger selbst dafür verantwortlich ist, welche Rente er später erhalten kann. Meistens erreichen Männer eine höhere Rente als Frauen, was in erster Linie zwei Gründe hat. Der eine Grund besteht darin, dass nach wie vor mehr Männer in Führungspositionen tätig sind, aus denen sich ein überdurchschnittliches Einkommen ergibt.
Der andere Grund besteht darin, dass Frauen zum Beispiel aufgrund der Kindererziehung in der Summe über einen geringeren Zeitraum hinweg als Männer arbeiten. Diese Tatsache führt dazu, dass viele Frauen im Alter eine (deutlich) geringere Rente als Männer erhalten. Zwar erhalten Frauen nach dem Tod ihres Mannes eine Witwenrente, jedoch beträgt diese nur einen Bruchteil der vorherigen Rentenhöhe. Diese Witwenrente wird zudem natürlich nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass der Ehepartner verstorben ist. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass der Partner nach einer Scheidung keinen Anspruch mehr auf einen Teil der Rente des Ex-Partners hat, auch wenn zuvor die Erziehung der Kinder dafür gesorgt hat, dass die Ehefrau viele Jahre gar nicht in die Rentenkasse einzahlen konnte.
Es handelt sich dann also in gewissem Sinne um eine Ungerechtigkeit, denn immerhin hat die Frau während der Ehe einen Teil ihrer Zeit „geopfert“, um die Kindererziehung zu übernehmen. Dadurch ist ihr Rentenanspruch jedoch geringer, als wenn eine abhängige Beschäftigung stattgefunden hätte. Es gibt jedoch mit dem so genannten Versorgungsausgleich eine Möglichkeit, dieser „Ungerechtigkeit“ entgegenzuwirken. Der Versorgungsausgleich ersetzt quasi die spätere Witwenrente und findet bereits zu Lebzeiten statt. Beim Versorgungsausgleich ist es so, dass die Rentenansprüche der zwei Ehepartner zunächst addiert, und im zweiten Schritt je zur Hälfte geteilt werden.
Somit haben beide Partner später den Anspruch auf eine identische Rente, was größere Ungleichgewichte zwischen den Rentenansprüchen verhindert. Ein großer Vorteil besteht beim Versorgungsausgleich darin, dass dieser nicht endet, wenn sich der betroffene Partner scheiden lässt. Man kann sich den Versorgungsausgleich also auch noch nach einer Scheidung sichern. Somit ist dieses System vor allem für Frauen eine gute Alternative zur „normalen“ Witwenrente, denn die Ansprüche auf diese Rente würden mit dem Zeitpunkt der Scheidung ohnehin enden. (er)
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