Günstige Kreditangebote und Darlehensformen
– Vorteile beim Arbeitgeberdarlehen vergleichen
Neben den Banken als Kreditgeber gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie man als Privatperson ein Darlehen bekommen kann. Zu nennen sind hier zum Beispiel der Kredit von Privat oder auch das Arbeitgeberdarlehen. Das Arbeitgeberdarlehen, auch (aus Sicht des Arbeitnehmers) als Arbeitnehmerdarlehen oder als Mitarbeiterdarlehen bezeichnet, wird von nicht wenigen Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter vergeben. Sowohl für den Mitarbeiter als Kreditnehmer als auch für den Arbeitgeber als Kreditgeber hat das Darlehen einige Vorteile.
In den meisten Fällen ist das Arbeitgeberdarlehen für einen bestimmten Verwendungszweck gedacht. Oftmals ist das beispielsweise der Kauf einer Immobilie. In dem Zusammenhang dient das Arbeitgeberdarlehen dann als Ergänzung zum Hypothekendarlehen, welches im Zuge der Baufinanzierung bei der Bank aufgenommen wird. Aber auch andere Verwendungszwecke kommen in der Praxis vor, wie zum Beispiel zur Finanzierung eines neuen Autos. Der wesentliche Vorteil für den Mitarbeiter und Kreditnehmer ist beim Arbeitgeberdarlehen der, dass die Konditionen im Vergleich zu den herkömmlichen Bankdarlehen fast immer günstiger sind. Manche Mitarbeiterdarlehen werden sogar zinslos vergeben, sodass für den Kreditnehmer gar keine Kosten entstehen. Allerdings muss man besonders bei kostenlosen oder sehr günstigen Darlehen dieser Art bedenken, dass man mitunter einen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da sich die Richtlinien diesbezüglich in der Vergangenheit öfter geändert haben, sollte man sich stets aktuell erkundigen, unter welchen Voraussetzungen des Darlehen als „Einkommen“ bzw. als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Neben den günstigen Zinskonditionen sind auch die sonstigen Konditionen beim Arbeitgeberdarlehen oftmals flexibler und günstiger für den Kreditnehmer, zum Beispiel was die Rückzahlungsmodalitäten angeht. Ein weiterer Vorteil für den Mitarbeiter ist, dass er mit dem Mitarbeiterdarlehen völlig unabhängig von den Banken ist, und die dortige Kreditlinie nicht belastet wird. Wichtig ist beim Arbeitgeberdarlehen zu beachten, dass einige „Mindest-Konditionen“ vertraglich festgehalten werden. Das sind vor allen Dingen die Kreditsumme, der Zinssatz, die Rückzahlungsdauer und Angaben zur Kündigung. Bezüglich der Kündigung gibt es beim Arbeitgeberdarlehen zum Beispiel verschiedene mögliche Varianten.
Oftmals ist eine Kündigung des Kredites durch den Arbeitgeber nur dann möglich, wenn der Mitarbeiter entweder selbst gekündigt hat oder ihm aufgrund eines groben Fehlverhaltens gekündigt werden musste. In diesen Fällen sehen es die Gerichte durchaus als zumutbar an, dass das Arbeitgeberdarlehen mit sofortiger Wirkung fällig gestellt wird. Generell liegt es aber natürlich nicht im Interesse des Arbeitgebers, das Darlehen vorzeitig zu kündigen, da auch er von dem Mitarbeiterdarlehen profitiert. Denn zum einen bindet er den Mitarbeiter in gewisser Hinsicht noch mehr an das Unternehmen und zum anderen erzielt er natürlich auch - wenn auch meistens recht geringe - Zinserträge durch den Geldverleih.
(er)
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