Arten und Tarife der privaten Krankenversicherung

– Zusatzleistungen und Krankenzusatzversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen bieten im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten den Vorteil einer freien Tarif- und Leistungsauswahl. Die Möglichkeiten der privaten Absicherung sind vielfältig und werden modular angeboten, so dass die Versicherten den Versicherungsschutz nach ihren individuellen Bedürfnissen zusammenstellen können. Die privaten Krankenkassen bieten bei entsprechender Tarifwahl immer bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.

Unter den angebotenen Leistungsangeboten sind die Krankenvollversicherung, die private Krankenzusatzversicherung, die Krankentagegeldversicherung, die Auslandsreisekrankenversicherung sowie die private Pflegezusatzversicherung überaus sinnvolle Optionen nicht nur für freiwillig Versicherte. Mit der Krankenvollversicherung besitzen die Versicherten einen vollständigen Versicherungsschutz, der alle Krankheitsrisiken abdeckt. Die Tarife richten sich nach den gewählten Versicherungsleistungen im Krankheitsfall sowie der gewählten Selbstbeteiligung. Im Fall eines Krankenhausaufenthaltes können beispielsweise die Chefarztbehandlung und die stationären Aufnahme im Ein- oder Zweibettzimmer erstattet werden. Möglich ist zudem die vollständige Kostenübernahme bei notwendigem Zahnersatz oder Sehhilfen. Einige private Krankenkassen übernehmen auch die Kosten einer homöopathischen Therapie. Obwohl die Leistungen der privaten Krankenversicherungen in der Regel umfassender sind als die der gesetzlichen Krankenversicherungen, sind die Beiträge häufig sogar vergleichsweise geringer.

Insbesondere die Rückerstattung von Beiträgen bei Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen macht die Tarife der Krankenvollversicherung für viele Versicherte attraktiv. Von Bedeutung ist, dass die Krankenvollversicherung auch von Personen abgeschlossen werden kann, die eine gesetzliche Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen können, wie Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte, die mit ihrem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Durch die Gesundheitsreform, in deren Folge die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen teilweise drastisch reduziert wurden, hat die private Krankenzusatzversicherung an Bedeutung gewonnen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungslücken im stationären oder ambulanten Bereich schließen. Dazu zählen wie bei der Krankenvollversicherung die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung oder das Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung. Bei einer längeren Heilbehandlung machen sich die Krankentagegeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt, die Einkommensausfälle ausgleichen.

Diese sind insbesondere Selbstständigen oder Freiberuflern zu empfehlen, die keinerlei Gehaltsfortzahlungen erhalten. Aber auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll, um größeren Einkommensausfällen vorzubeugen. Die Höhe der Tagegelder sowie der Beginn der Versicherungsleistungen werden wie alle Leistungen der privaten Krankenkassen individuell vereinbart. Auch bei kurzen Auslandsaufenthalten ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar, die die Kosten der ärztlichen Behandlung, für Medikamente sowie die Kosten eines stationären Aufenthaltes übernimmt. Sollte ein Krankenrücktransport notwendig werden, werden die damit verbundenen Kosten durch die Auslandsreisekrankenversicherung gleichfalls erstattet. In den vergangenen Jahren hat die private Pflegeversicherung zunehmend an Bedeutung gewonnen, besonders vor dem Hintergrund, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung meist nur das Minimum an Versicherungsschutz bieten. Mit der Pflegezusatzversicherung kann sich der Versicherte und seine Angehörigen finanziell absichern und rechtzeitig dafür Vorsorge tragen, dass er nicht auf sein Privatvermögen oder seine Einkünfte zurückgreifen muss, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt.

Zu unterscheiden sind zwei unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung. Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung wird dem Versicherten im Versicherungsfall ein Tagegeld gezahlt, während bei einer Pflegekostenversicherung die Kosten übernommen werden, die nach der Leistung durch die gesetzliche oder auch die private Pflegeversicherung verbleiben. Wichtig ist, dass alle Steuerpflichtigen, die vor dem 31.12.1957 geboren sind, eine Pflegezusatzversicherung bis zu einem Betrag von 184 Euro steuerlich geltend machen können. Die Leistungsangebote der privaten Krankenkassen sind somit umfangreich, decken alle Kosten ab, die im Krankheits- oder Pflegefall entstehen, und können nach den individuellen Vorstellungen des Versicherten frei kombiniert werden. Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind immer umfassender als die der gesetzlichen Krankenkassen. Auch für Versicherungspflichtige der gesetzlichen Krankenkassen bieten die privaten Krankenkassen mit den angebotenen Zusatzversicherungen interessante Alternativen, um vorhandene Vorsorgelücken zu schließen. Eine Reihe von Leistungsvergleichen und Testberichten steht den Interessierten zur Verfügung, um die besten Tarife zu finden und die Angebote der verschiedenen privaten Krankenkassen zu prüfen. (er)

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