Ausbildungskosten mit einer Ausbildungsversicherung absichern
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Neben dem Studium ist die Ausbildung in Deutschland nach wie vor die wichtigste Form der Bildung, natürlich abgesehen von der Schulbildung. Viele Berufe können erst gar nicht ausgeübt werden, wenn keine entsprechende Berufsausbildung vorhanden ist. Während es in früheren Zeiten so war, dass der Auszubildende dafür zahlen musste, dass er eine Berufsausbildung erhalten durfte, hat sich dies inzwischen gewandelt. Heute gibt es nur noch relativ wenige Berufe, in denen der Auszubildende die Ausbildung zahlen muss.
In den meisten Fällen ist es hingegen so, dass die Auszubildenden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung erhalten. Grundsätzlich entstehen im Zuge einer Ausbildung dennoch einige Kosten, die der Auszubildende tragen und finanzieren muss. Das kann zum Beispiel die Miete sein, falls die erste eigene Wohnung genutzt wird. Aber auch das Auto verursacht Kosten, welches genutzt wird, um zur Ausbildungsstätte zu fahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Auszubildende diese Ausgaben finanzieren können. Falls die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, helfen zum Beispiel oftmals die Eltern aus. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Kredit aufgenommen werden. Gerade die Eltern haben aber auch noch eine andere Möglichkeit, wie die Ausbildung schon viele Jahre vor deren Beginn finanziert werden kann. Und zwar ist dies zum Beispiel mit einer sogenannten Ausbildungsversicherung möglich.
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine spezielle Variante der allseits bekannten Kapitallebensversicherung. Normalerweise funktioniert eine Kapitallebensversicherung so, dass beispielsweise der Vater seine Familie im eigenen Todesfall finanziell absichert, und die Lebensversicherung zudem zur privaten Vorsorge nutzt. Bei der Ausbildungsversicherung ist diese Konstruktion etwas anders. Der Beitragszahler ist hier in der Regel nicht gleich dem Versicherungsnehmer, wohl aber gleich der versicherten Person. Diese Konstruktion lässt sich gut an einem Beispiel aus der Praxis verdeutlichen. Typisch für die Ausbildungsversicherung ist zum Beispiel, dass der Vater eines Kindes im Alter von 1-10 Jahren eine solche Versicherung abschließt.
Der Vater ist zum einen Beitragszahler, zum anderen aber auch die versicherte Person. Sollte er sterben, wird dem Begünstigten eine Versicherungssumme ausgezahlt. Der Begünstigte ist in diesem Fall meistens das Kind, welches gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist. Die Ausbildungsversicherung funktioniert im Übrigen wie eine „normale“ Kapitallebensversicherung, hat allerdings eine deutlich kürzere Laufzeit. Denn in aller Regel soll die Versicherung fällig werden, wenn der Versicherungsnehmer seine Ausbildung beginnt, also normalerweise im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Zu Auszahlung kommen dann die zuvor eingezahlten Beiträge (die Sparanteile) sowie eine erworbene Überschussbeteiligung. (er)
Auch wenn die klassische Kapitallebensversicherung nicht genutzt werden kann, falls die Riester-Rente mit einbezogen werden soll, entscheiden sich dennoch viele Verbraucher für den Abschluss einer solchen Versicherung. Die Kapitallebensversicherung wird ...weiter
Einige Versicherungen sind hierzulande für jeden Bürger wichtig, ganz unabhängig von der beruflichen Tätigkeit, vom Alter oder von sonstigen Faktoren. Zu diesen für jeden Bürger wichtigen Versicherungen zählen die Krankenversicherung, ...weiter
Mitglieder der privaten Krankenkassen schließen die grundlegende Pflegeversicherung ebenfalls privat ab, während Versicherte gesetzlicher Krankenkassen den gegenüber ihrer gesetzlichen Pflegekasse bestehenden Leistungsanspruch über eine Pflegezusatzversicherung erweitern können. Die Leistungen der ...weiter
Ein Ausschlusskriterium bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft entweder den Aufnahmeantrag komplett ablehnt oder aber einzelne Leistungen ausschließt. Eine Alternative zum Ausschluss einzelner Leistungen bietet die Vereinbarung eines Risikozuschlages. Dieses Verfahren ist ...weiter
Die Sonderkündigungsrechte unterscheiden sich ebenso wie die Kündigungsfristen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei einem Wechsel zwischen beiden Versicherungsformen sind weitere Bedingungen zu beachten. Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung ...weiter
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