Die Auslandskrankenversicherung als optionale Urlaubsversicherung
– Leistungen und Kosten von Reisekrankenversicherungen im Vergleich
Bis auf wenige Ausnahmen sind hierzulande alle Bürger krankenversichert. Entweder ist man in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert. Besonders für gesetzlich krankenversicherte Personen können verschiedene Zusatzversicherungen sinnvoll sein, die den bestehenden Krankenversicherungsschutz noch ergänzen bzw. erweitern können. Zu diesen möglichen Zusatzversicherungen gehört zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung.
Darüber hinaus gibt es auch noch andere Zusatzversicherungen, die zu bestimmten Anlässen sehr sinnvoll sein können. In diesen Bereich fällt zum Beispiel auch die Auslandskrankenversicherung, die zur großen Gruppe der sogenannten Reiseversicherungen gehört. Wie am Namen dieser Versicherung bereits zu erkennen ist, kann der Abschluss der Auslandskrankenversicherung immer dann sinnvoll sein, wenn sich der Verbraucher über einen etwas längeren Zeitraum hinweg im Ausland aufhalten sollte. Zwar gilt der Schutz der gesetzlichen und auch der privaten Krankenversicherung weltweit, aber dennoch müssen vor allem gesetzlich Krankenversicherte damit rechnen, nicht alle im Ausland anfallenden Behandlungskosten ersetzt zu bekommen. Genau aus dem Grund ist eine Auslandskrankenversicherung sehr wichtig.
Es handelt sich zwar nur um eine optionale Urlaubsversicherung und um keine Pflichtversicherung, aber dennoch kann zumindest jeder gesetzlich krankenversicherten Person nur dringend empfohlen werden, diese Zusatzversicherung vor Antritt einer Auslandsreise abzuschließen. Das gilt insbesondere für alle Personen, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten, wie zum Beispiel Studenten im Auslandssemester oder Personen, die dienstlich im Ausland zu tun haben. Besonders wichtig ist die Auslandskrankenversicherung in Ländern außerhalb der Europäischen Union, aber auch innerhalb der EU ist der Versicherungsschutz durchaus sinnvoll. Die Leistung der Versicherung besteht zu einem großen Teil darin, bestimmte Kosten zu übernehmen, die im Zuge einer Behandlung des Versicherten im Ausland angefallen sind.
Zwar ist natürlich zunächst einmal die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen, auch im Ausland. Es gibt diesbezüglich allerdings die Einschränkung, dass bei Auslandsbehandlungen nur die Kosten getragen werden, die auch im Inland berechnet worden wären. Kostet eine Bein-OP also zum Beispiel im Ausland 4.000 Euro, während im Inland nur 3.500 Euro angefallen wären, würde die gesetzliche Krankenversicherung nur diese 3.500 Euro erstatten. Die Mehrkosten von 500 Euro würde der Patient ohne bestehende Auslandskrankenversicherung selbst tragen müssen. Neben der Übernahme solcher „Differenzkosten“ beinhalten die meisten Auslandskrankenversicherungen noch weitere Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht erbracht werden. Dazu zählt zum Beispiel die Kostenübernahme im Bereich des notwendigen Rücktransportes nach Deutschland. (er)
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