Auswirkungen der Grundschuld auf den Sollzins
– Sollzinsen berechnen und vergleichen
In Deutschland sind die Hypothekenzinsen derzeit auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt, denn Banken verlangen teilweise nicht einmal mehr ein Prozent Verzinsung. Dennoch ist es natürlich so, dass Immobilienkredite von der Grundstruktur her genauso beschaffen sind, wie es schon vor zehn Jahren und darüber hinaus der Fall war. Dies bedeutet unter anderem, dass Hypothekendarlehen nach wie vor fast immer mit einer Grundschuld abgesichert werden müssen.
In dem Zusammenhang gibt es für den Kreditnehmer einige Punkte zu beachten, denn unter anderem kann die Grundschuld Auswirkungen auf den zu zahlenden Zinssatz haben. Daher sollten Kreditnehmer wissen, welche Faktoren den Kreditzins beim Immobiliendarlehen positiv oder negativ beeinflussen können. In erster Linie sind an dieser Stelle sicherlich die Bonität des Kreditnehmers sowie der Anteil an Eigenkapital zu nennen, der mit in die Finanzierung eingebracht werden kann. Bei der Bonität es so, dass sich diese aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Dabei handelt es sich vor allen Dingen um die Einträge in der SCHUFA, eventuell vorhandene Vermögenswerte und auch das vom Kunden erzielte Einkommen spielt natürlich zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eine große Rolle. Neben der Bonität hat auch die Eigenkapitalquote einen erheblichen Einfluss darauf, ob der Kunde einen besonders günstigen Zinssatz erhält oder sich mit einem mittelmäßigen Kreditzins zufriedengeben muss.
Das Eigenkapital hat insbesondere in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, sodass inzwischen durchaus ein Prozent und größere Differenzen in Abhängigkeit davon auftreten können, ob der Kunde nun viel oder wenig Eigenkapital mit in die Finanzierung einbringen kann. Wie eingangs erwähnt, kann aber auch die Grundschuld Einfluss auf den zu zahlenden Kreditzins haben. Konkret geht es bei der Grundschuld natürlich darum, dass die Bank ein Pfändungsrecht an der finanzierten Immobilie hat, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei den meisten Banken ist es so, dass maximal 60 bis 80 Prozent des Wertes oder Kaufpreises der Immobilie mit einer Grundschuld abgesichert werden können.
Man spricht in dem Zusammenhang von einer erstrangigen Grundschuld, wenn diese von der Reihenfolge her am frühsten ins Grundbuch eingetragen wurde. Wer als Kreditnehmer beispielsweise ein Haus im Wert von 150.000 Euro gekauft hat und lediglich 100.000 Euro als Immobilienkredit benötigt, der erhält von der Bank meistens deshalb sehr gute Konditionen, weil nahezu 100 Prozent der Finanzierungssumme über die Grundschuld abgesichert werden können. Würde es sich hingegen um eine Vollfinanzierung handeln, sodass der Kunde die gesamten 150.000 Euro als Kredit bekommen müsste, so würde ein deutlich geringerer Teil des Darlehens mit der Grundschuld abgesichert werden können. Demzufolge ist das Risiko der Bank größer, sodass der Zinssatz sicherlich etwas höher als beim zuvor beschriebenen Fall sein wird. (er)
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