Wenn die Autoversicherung zu teuer wird

– Wann lohnt sich ein Wechsel und wann ist er möglich

Autoversicherungsunternehmen haben weitgehend freie Hand bei der Entwicklung ihrer Preissysteme. Obwohl für Kfz-Versicherungen Mindeststandards auf hohem Niveau gesetzlich festgelegt sind und sich die Leistungspakete der Versicherer in vielen Fällen kaum wesentlich voneinander unterscheiden, bestehen teilweise enorme Differenzen in Bezug auf die Beitragsgestaltung. Aus diesem Grund kann ein Wechsel der Auto Versicherung bei stabilen Leistungsmerkmalen beträchtliche finanzielle Einsparungen einbringen.

Generell ist der Wechsel der Autoversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen möglich. Das Ablaufdatum, oftmals der 31.12., ist auf dem Versicherungsschein ausgewiesen. Die Kündigung beim aktuellen Versicherer ist aber an starre Fristen gebunden. Sie muss schriftlich beispielsweise zum 31.12. des Jahres ausgesprochen werden und spätestens einen Monat zuvor, also bis zum 30.11., eingegangen sein. Außerdem sind Mindestlaufzeiten von Versicherungsverträgen zu beachten, die den Versicherten selten vor Ablauf mindestens eines Jahres aus der Versicherung entlassen. Im Falle einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge steht dem Versicherten in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt weiterhin für die Veränderung der Vertragsbedingungen sowie der Typ- oder Regionalklassen. Innerhalb eines Monats ab Eingang des Bescheids kann der Vertrag aufgelöst werden. Dies gilt allerdings nicht im Zuge der Neubemessung der Schadenfreiheitsklasse des Versicherten zum Beispiel nach einem verschuldeten Unfall.

Tritt ein selbst verursachter Schadenfall ein, kann der Versicherungsnehmer ebenfalls außerordentlich kündigen. Es sind Fristen von meistens zwei bis vier Wochen ab Bearbeitungsschluss des Schadens zu beachten. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Kenntnisnahme der Regulierungsentscheidung durch den Versicherten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. Oftmals verfallen zu zahlende Prämien allerdings ungenutzt, da der Versicherungsschutz mit Ende der Kündigungsfrist erlischt, Beiträge bis zum Ablauf des Versicherungsjahres jedoch weiterhin fällig sind. Eine dritte Gelegenheit zur außerordentlichen Kündigung ergibt sich beim Umstieg auf ein anderes Fahrzeugs. Dadurch kommt es zum so genannten Fortfall des versicherten Risikos. Beim Neuerwerb eines Autos ist der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages möglich und an keine Fristen gebunden.

In seltenen Fällen kann eine Kfz-Versicherung den Antrag auf Versicherung aus bestimmten Gründen ablehnen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die alte Versicherung erst dann zu kündigen, wenn die Police des künftigen Versicherers vorliegt. Die Kündigung sollte auf jeden Fall schriftlich und optimalerweise per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um den ordnungsgemäßen Eingang dokumentieren zu können. Relevant ist immer das Eingangs-, nicht das Absendedatum. (er)

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