AVWL und Riester-Rente im Vergleich
– Steuervorteile bei altersvorsorgewirksamen Leistungen nutzen
Während viele Bürger hierzulande die Möglichkeit nutzen, über den Weg der vermögenswirksamen Leistungen regelmäßig zu sparen, gibt es seit einiger Zeit eine etwas erweiterte Variante, die als altersvorsorgewirksame Leistung (kurz: AVWL) bezeichnet wird. Meistens wird die AVWL im Zuge eines Tarifvertrages oder auch per Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber vereinbart. Es handelt sich bei der AVWL um eine Erweiterung der VWL-Leistungen, die es in Deutschland schon seit sehr vielen Jahren gibt.
Die altersvorsorgewirksame Leistung ist eine Geldleistung, die vom jeweiligen Arbeitgeber aufgebracht wird und dazu dienen soll, dass der Arbeitnehmer entweder eine private oder eine betriebliche Altersvorsorge aufbaut bzw. fortführt. Wichtig zu beachten ist, dass es im Zuge der AVWL bestimmte Anlageformen bzw. Verwendungsmöglichkeiten gibt, die gefördert werden können. Unter anderem ist es möglich, die erhaltenen Geldzahlungen in einen Riester-Vertrag oder auch in ein Produkt einfließen zu lassen, mit dessen Hilfe eine Betriebsrente aufgebaut wird. Wer sich in dem Bereich Altersvorsorge und Zuschüsse noch nicht so gut auskennt, der wird sich unter anderem vielleicht mit der Frage beschäftigen, was genau der Unterschied zwischen AVWL und der Riester-Rente ist.
Der wohl größte Unterschied zwischen AVWL und der Riester-Rente besteht darin, dass es sich bei der altersvorsorgewirksamen Leistung um eine Geldleistung des Arbeitgebers handelt, während es bei der Riester-Rente natürlich so ist, dass diese eine vom Staat initiierte Förderung darstellt. Darüber hinaus gibt es bei der Riester-Rente deutlich mehr Punkte als bei der AVWL zu beachten und es ist meistens so, dass die Förderung im Zuge der Riester-Rente sich auch von der Höhe her von den AVWL-Leistungen abgrenzen lässt. Bei der Riester-Rente es bekanntlich so, dass der Staat zunächst einmal eine Grundzulage zahlt, falls sich der Bürger für einen riesterfähigen Vertrag entscheidet.
Diese Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Person und Jahr, wobei es zusätzlich noch eine Kinderzulage geben kann. Diese Kinderzulage ist fast doppelt so hoch wie die Grundzulage, falls das Kind ab 2008 geboren wurde. In diesem Fall zahlt der Staat nämlich jährlich 300 Euro als Kinderzulage, die ebenfalls in einen von den Eltern gewählten Riester-Vertrag eingebunden werden können. Welche der zwei möglichen Alternativen am besten ist, muss der Arbeitnehmer oftmals gar nicht entscheiden, da Riester-Rente und AVWL durchaus auch kombiniert werden können. (er)
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