Mit einer Bankbürgschaft zur erhofften Kreditsumme

– Die Bankbürgschaft bei der Kreditaufnahme

Jeder, der bei einer deutschen Bank einen Kredit aufnehmen möchte, muss sich bei der Antragstellung einer umfangreichen Bonitätsüberprüfung stellen. Die Kriterien für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden sind bei allen Banken gleich. Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung eines Kredites ist ein sicheres und ausreichend hohes monatliches Einkommen.

Der Antragsteller muss in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Für Selbstständige gelten gesonderte Regelungen. Außerdem dürfen über den Antragsteller keinerlei negative Schufaeinträge existieren. Dies wären zum Beispiel Eintragungen über nicht eingehaltene frühere Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen sowohl gekündigte Kredite und Girokonten als auch Mahn- oder Vollstreckungsbescheide. Ganz schlecht sieht es aus, wenn die betreffende Person bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder sich in einem Privatinsolvenz- bzw. Regelinsolvenzverfahren befindet. Oft gibt es Fälle, in denen der Antragsteller zwar aktuell die wichtigsten Kreditvoraussetzungen erfüllt, es jedoch in Zukunft nicht ausgeschlossen ist, dass er auf Grund seiner persönlichen Situation einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Hier wird ein Bankkredit nur unter der Bedingung gewährt, dass zusätzliche Sicherheiten gestellt werden können.

Oft wird dann ein Bürge gefordert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Antragsteller entweder sehr jung oder schon relativ alt ist. Im ersten Fall würden die Eltern und im zweiten Fall die Kinder des Antragstellers als Bürgen infrage kommen. Häufig sind auch Bürgschaften für den Ehepartner. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nicht jeder als Bürge infrage kommt. Der potenzielle Bürge muss, ebenso wie der Antragsteller, vollkommen kreditwürdig sein. Er darf also ebenfalls keinerlei negative Schufaeinträge haben und sein Einkommen muss so hoch sein, dass er im Bedarfsfall die Kreditraten übernehmen kann und ihm gleichzeitig noch genug Geld bleibt, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Übernahme einer Bankbürgschaft, auch oder gerade für einen engen Familienangehörigen, will gut überlegt sein. Der Bürge muss sich darüber im Klaren sein, dass die Bank sofort an ihn herantreten wird, wenn der Kreditnehmer mit den aktuellen Raten in den Rückstand gerät.
(er)

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