Bankgeschäfte und deren Kostenpflichtigkeit
– Welche Bankgebühren als Kostentreiber beachten?
Die meisten Banken arbeiten auf einer wirtschaftlichen Basis, „müssen“ also Gewinne erwirtschaften, um weiterhin erfolgreich am Markt agieren zu können. Während auf der einen Seite die Kosten/Ausgaben der Bank zu finden sind, hat jedes Kreditinstitut natürlich auch Einnahmen zu verbuchen, die möglichst höher als die gesamten Ausgaben sein sollten. Praktisch jede Bank hat zwei Haupteinnahmen, aus denen heraus letztendlich auch der mögliche Gewinn des Institutes zu erzielen ist.
Und zwar handelt es sich bei diesen zwei Haupteinnahmen zum einen um Zinserträge und zum anderen um vereinnahmte Gebühren und Provisionen. Bei einigen Banken spielen zudem noch die Einnahmen aus dem Eigenhandelsgeschäft (Wertpapiere) eine wichtige Rolle. Auch die Bankgebühren tragen also einen wichtigen Teil dazu bei, dass die Banken dauerhaft wirtschaftlich arbeiten können. Zahlen müssen diese Gebühren natürlich in erster Linie die Bankkunden. Doch welche Bankgebühren gibt es eigentlich? Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Bankgebühren, die allerdings kaum ein Bankkunde vollständig kennen kann. Aber zumindest die wichtigsten bzw. die am häufigsten auftretenden Bankgebühren sollten den Kunden bekannt sein, damit man diese eventuell sogar vermeiden kann. Etwas problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Gebühren weder stets als Gebühren bezeichnet werden noch immer leicht zu erkennen sind. Denn nicht selten werden sogenannte indirekte Gebühren veranschlagt, von denen der Kunde nicht zwingend etwas mitbekommt. Da die Banken ihr Geschäft oftmals in drei große Bereiche einteilen, nämlich Zahlungsverkehr und Kontoverkehr, Geldanlage und Kredite, ist es auch für den Bankkunden durchaus hilfreich, sich bezüglich der möglichen Bankgebühren an diesen drei Kategorien zu orientieren.
Den Zahlungsverkehrsbereich, also vor allem das Girokonto, verbinden sicherlich nach wie vor die meisten Verbraucher mit anfallenden Bankgebühren. Und tatsächlich gibt es gerade im Zusammenhang mit dem Girokonto viele unterschiedliche Gebührenarten, die jedoch keineswegs immer anfallen (müssen). Die „Hauptgebühr“ ist hier sicherlich die Kontoführungsgebühr, die von Girokontoinhabern als Entgelt für die Führung des Girokontos zu zahlen ist. Allerdings ist es heute so, dass Banken auch schon einmal auf die Kontoführungsgebühren verzichten, meistens unter bestimmten Voraussetzungen. Ebenfalls in den Bereich Zahlungsverkehr fallen zum Beispiel Kartengebühren (Gebühr für EC-Karten, Jahresgebühr bei Kreditkarten oder deren Nutzung), Gebühren für bestimmte Zahlungsverkehrsleistungen (Dauerauftrag einrichten etc.) und noch einige weitere Gebührenformen. Im Kreditbereich gibt es ebenfalls Bankgebühren, die bei manchen Banken zu zahlen sind. Meistens sind das zum Beispiel Bearbeitungsgebühren (beim Abschluss eines Kredites), Kontoführungsgebühren (Kreditkonto) oder Gebühren für eine Bürgschaft. Aber auch im Anlagebereich kann es durchaus Bankgebühren geben, wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren oder Ordergebühren, die beim Handel mit Wertpapieren anfallen. (er)
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