Vorsorgeprodukte zur Aufstockung Basisrente nutzen
– Was ist und wie hoch ist die Basisrente
Bei der Basisrente (wird auch als Rürup-Rente bezeichnet) handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die es seit 2005 in Deutschland gibt. Namensgeber für diese Rente ist der Ökonom Bert Rürup und sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sowohl aus steuerrechtlicher Sicht als auch in Bezug auf die Leistungskriterien ist die Basisrente mit der gesetzlichen Rente vergleichbar, einziger Unterschied ist, dass sie kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert ist. Bei einer Basisrente besteht kein Kapitalwahlrecht. Dabei wird der angesparte Betrag lebenslang verrentet und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
Die Basisrente ist für Selbständige mit einer hohen Steuerbelastung sinnvoll, da sie keine anderen Möglichkeiten mehr haben, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu erhalten. Auch Angestellte mit einem hohen Einkommen können die Basisrente abschließen. Mithilfe der Basisrente kann man mit staatlicher Förderung in Form von Steuervorteilen durch Sparen für das Alter vorsorgen. Da vor Arbeitslosigkeit niemand geschützt ist, wird das Kapital bei der Anrechnung von Vermögen zur Berechnung von ALG II nicht berücksichtigt. In der Ansparphase können Rürup-Verträge zudem nicht gepfändet werden. Dies sind die wichtigsten Vorteile einer Basisrente.
Jedoch ist die Basisrente auch mit Nachteilen verbunden. So müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr die Rentenzahlungen versteuert werden, Beiträge können nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden und es besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Verträge einer Basisrente können weder beliehen, übertragen noch verschenkt werden. Eine Kündigung und die damit verbundene Auszahlung eines Rückkaufswertes sind nicht möglich, jedoch kannn man den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Stirbt der Sparer noch vor Rentenbeginn, dann geht das gesamte eingezahlte Kapital verloren. Auch wenn der Sparer nach Rentenbeginn verstirbt, verfällt das eingezahlte Kapital, da es bei der Basisrente keine Rentengarantiezeit gibt.
Die Beiträge zur Basisrente können nur unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben angesetzt werden. So muss der Versicherungsvertrag eindeutig die Zahlung einer monatlichen Leibrente vorsehen. Bei Abschluss des Vertrages vor dem 1. Januar 2012 darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt werden, bei Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2012 darf der Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres liegen. Alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag einer Basisrente sind nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, dürfen nicht beliehen werden und auch eine Vererbung der Ansprüche ist ausgeschlossen. (er)
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