Baukindergeld als staatliche Förderung beantragen
– Einkommensgrenzen und Anspruch bei Kinderzulagen prüfen
Wer heute eine Immobilie kaufen oder bauen lassen möchte, der kann vom Staat durchaus mit einigen Förderungen rechnen. Zwar wurden in der Vergangenheit auf der einen Seite einige Fördervarianten abgeschafft, wie zum Beispiel die Eigenheimzulage, aber stattdessen gibt es auf der anderen Seite heute neue Förderungen, die von Bauherren in Anspruch genommen werden können. Eine derartige Förderung ist unter anderem auch das sogenannte Baukindergeld.
Dessen Höhe ist nicht im gesamten Bundesgebiet einheitlich, sondern kann im Prinzip von jeder Stadt bzw. Gemeinde festgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für die Einkommensgrenzen, unter deren Einhaltung das Baukindergeld gezahlt wird. Daher ist es wichtig, sich stets im individuellen Fall zu informieren, wie hoch das Baukindergeld in der eigenen Stadt bzw. am eigenen Wohnort ist. Nimmt man eine durchschnittliche Stadt in Deutschland als Beispiel, so betragen die Einkommensgrenzen, unter deren Einhaltung überhaupt Baukindergeld gezahlt wird, je nach Anzahl der vorhandenen Kinder zwischen etwas mehr als 31.000 und rund 74.000 Euro. Dabei fallen die Einkommensgrenzen umso höher aus, desto mehr Personen im Haushalt leben. Je nach Anzahl der Kinder wird dann ein Baukindergeld gezahlt, welches oftmals im Durchschnitt zwischen 1.500 und 3.000 Euro beträgt.
Darüber hinaus haben einige Städte mittlerweile die Richtlinien zum Erhalt des Baukindergeldes verringert. So beschloss beispielsweise vor kurzer Zeit der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen, dass die Richtlinien für das Baukindergeld gelockert werden sollen. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die sogenannte Grundförderung nun nicht mehr abhängig von energetischen Maßnahmen ist, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Immobilie durchgeführt werden.
In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits einige Änderungen bezüglich des Baukindergeldes, sodass es durchaus sinnvoll ist, sich jeweils aktuell zu informieren, falls eine derartige Förderung beantragt werden soll. Nicht vergessen sollten Sie in diesem Zusammenhang zudem, dass es für Immobilieneigentümer natürlich noch andere Fördervarianten gibt. Zu nennen ist hier beispielsweise Wohnriester, im Zuge dessen eine vierköpfige Familie bis zu 908 Euro im Jahr als staatliche Zulage erhalten kann. (er)
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