Voraussetzungen für Baukostenzuschuss prüfen
– Was ist ein Baukostenzuschuss?
Auch wenn mitunter viele Bürger auf den Staat schimpfen, so leistet der Staat in Deutschland dennoch Vieles, was er eigentlich nicht müsste. Es gibt eine Reihe von freiwilligen staatlichen Leistungen und Zuschüssen, welche die Bürger unter bestimmten Bedingungen erhalten können. Zu nennen sind hier beispielsweise die Zulagen der Riester-Rente, Förderung von Energiesparhäusern über zinsgünstige Darlehen der KfW Bank oder auch der sogenannte Baukostenzuschuss - so meinen zumindest nicht wenige Bürger.
Doch was ist ein Baukostenzuschuss genau und wer kann ihn unter welchen Voraussetzungen bekommen? Prinzipiell handelt es sich bei dem Baukostenzuschuss nicht wie man zunächst vermuten könnte um einen Zuschuss, der von staatlicher Seite aus gezahlt wird. Stattdessen können vor allen Dingen die Betreiber von Versorgungsnetzen von ihren Kunden eine finanzielle Beteiligung verlangen, die auch als Baukostenzuschuss bezeichnet wird. Meistens sind also die erwähnten Zuschüsse der Grundstückseigentümer und Immobilieneigentümer bzw. der Verbraucher im Allgemeinen an die Versorger gemeint, wenn von einem Baukostenzuschuss gesprochen wird. Auch die Mieter sind davon betroffen, wenn der Vermieter die gezahlten Zuschüsse auf sie umlegt, zum Beispiel im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Mitunter erfolgt auch eine direkte Zahlung des Mieters an das jeweilige Versorgungsunternehmen. Prinzipiell ist es in Deutschland jedenfalls erlaubt, dass jedes Versorgungsunternehmen seine Kunden an den Kosten für das regionale Strom- und/oder Gasnetz beteiligen kann. Der Baukostenzuschuss ist also anders ausgedrückt eine Verpflichtung des Verbrauchers gegenüber seinem Energieversorger, also beispielsweise gegenüber den Stadtwerken, sich an den Kosten zu beteiligen, welche diesem Energieversorger für das Einrichten des öffentlichen Verteilernetzes entstehen.
Das trifft sowohl auf das Strom- als auch auf das Gasnetz zu. Hinzu kommen dann natürlich noch separat diejenigen Kosten, die für den Anschluss des Gebäudes an das öffentliche Strom- und Gasnetz entstehen, die so genannten Erschließungskosten. Als Ungerechtigkeit empfinden viele Verbraucher den Baukostenzuschuss vor allen Dingen deshalb, weil kein Einfluss auf deren Höhe vorhanden ist. Während man zum Beispiel bei den Stromkosten durch einen geringeren Verbrauch den zu zahlenden Preis reduzieren kann, ist das beim Baukostenzuschuss nicht möglich, zumal es diesbezüglich eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Und zwar ist der Zuschuss im Paragraphen Elf der so genannten Niederspannungsanschlussverordnung geregelt.
Im Bereich der Stromversorgung gibt es aber zumindest einen so bezeichneten Sockelfreibetrag. So müssen die Stromkunden nämlich nur unter der Voraussetzungen einen Baukostenzuschuss zahlen, dass die Anlagenleistung 30 Kilowatt übersteigt, was in etwa einer Leistung für vier Wohnungen entspricht. Insofern ist es mit ganz wenigen Ausnahmen beim normalen Einfamilienhaus so, dass im Bereich Strom kein Baukostenzuschuss anfällt. Beim Gas verhält es sich anders, denn hier kann der Versorger 50 Prozent aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Netzerstellung anfallen, an den Endkunden weiterreichen. (er)
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